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DSGVO: Vorsicht bei Vorher-Nachher-Fotos im Friseurjob

Friseur von Kundin wegen Facebook-Posting verklagt. So können Sie und Ihre Mitarbeiter die Datenschutz-Falle umgehen.

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit 25.Mai 2018 und verunsichert viele Friseure. Was darf ich noch machen – worauf muss ich achten?!

Wer das noch nicht gemacht hat, werfe den ersten Stein

Ein Friseur in Frankfurt wurde jetzt verklagt, weil er Video und Fotos von einer Kundin auf Facebook gepostet hat. Vorher-nachher-Frisuren – das macht wirklich jeder von uns! Also wo liegt das Problem?

Die Kundin sagt, sie hat nicht eingewilligt, dass das auf Facebook kommt. Er sagt: Sie war Haarmodell und wurde mehrmals mündlich darauf hingewiesen, dass die Bilder gepostet werden.

Wie ihr auf der sicheren Seite seid?

Das Problem: Sie hat ihn nachher gebeten, alles offline zu stellen – er weigert sich. Deshalb hat das Landgericht den Friseur verurteilen können. Hätte der Friseur eine schriftliche Einwilligung von der Kundin gehabt oder die Postings wie gewünscht offline gestellt, wäre die Klage wohl erfolglos gewesen.

Das ganze Urteil zum Nachlesen

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Oktober 2018