Waschbecken mit Schwamm
Credit: Andonis Vassiliadis

Bezahlung bei Friseur-Pflichtpraktikum, Volontariat, Ferialjob, …

Friseurunternehmer werden immer wieder damit konfrontiert: Praktikanten einstellen: Ja? oder, Nein?
Doch zu welchen Voraussetzungen? Wir haben einen Wegweiser zusammengestellt. Inkl. aller gesetzlichen Informationen der Wirtschaftskammer als Download!

Pflichtpraktikum Friseur

Es wird unterschieden zwischen schulischen und studentischen Pflichtpraktikanten!
Die Entlohnung der schulischen Pflichtpraktikanten (z.B. Absolventen der Modeschule Hallein) ist im Lohnabkommen für Friseure geregelt,

Friseur-Pflichtpraktikanten erhalten das Lehrlingsentgelt für das zweite Lehrjahr.

Urlaubsansprüche und anteilige Sonderzahlungen sind wie in jedem ordentlichen Beschäftigungsverhältnis zu berücksichtigen. Spätestens bei Antritt des Pflichtpraktikums ist eine Vereinbarung über Beginn, Ende und Inhalt des Praktikums auszuhändigen.

Ausbildung an der Modeschule Hallein

Das 3-monatige Pflichtpraktikum (zwischen dem 3. und 4. Jahrgang) ist Teil der Ausbildung und verpflichtend, um zur Reife- und Diplomprüfung antreten zu können und die Ausbildung abzuschließen.

Seit März 2019 gibt es einen eigenen Passus im Lohnabkommen…

unter §3 c: „§3 c) Schülerinnen/Schüler der Modeschule Hallein mit der Schulausrichtung Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei, die aufgrund der schulrechtlichen Bestimmung zur Ableistung eines dreimonatigen Betriebspraktikums zwischen dem III und IV Jahrgang verpflichtet sind, haben Anspruch auf eine Lehrlingsentschädigung für das 2. Lehrjahr gem. Abs. B pro Monat des Betriebspraktikums, da die Lehrplangestaltung mit der Friseurausbildung erst ab dem II Jahrgang beginnt. Diese Bestimmung gilt für die Dauer des Schulversuches, danach führen die Kollektivvertragspartner erneut Gespräche über die Bezahlung während des Betriebspraktikums.“

Anmeldung für interessierte Unternehmer: pflichtpraktikum@modeschule-hallein.at

Entlohnung studentischer Pflichtpraktikanten

Für StudentInnen, die auf Grund studienrechtlicher Vorschriften ein Pflichtpraktikum einer Fachhochschule, Hochschule oder Universität absolvieren.

Die monatliche Vergütung der Pflichtpraktikanten beträgt bei einer Normalarbeitszeit von 38,5 Wochenstunden mindestens die Lehrlingsentschädigung für das 3. Lehrjahr, auch dann, wenn nur eine teilweise Arbeitspflicht besteht.

Überprüfen Sie im Vorfeld immer, dass es sich tatsächlich um ein Pflichtpraktikum handelt, denn ein …

Praktikum Friseur

Ein normales Praktikum bedeutet im Regelfall ein befristetes Dienstverhältnis, das mit mindestens € 1.606,00 brutto zu vergüten ist.

Zweiter Bildungsweg Friseur

Diese Ausbildung darf 18 Monate nicht überschreiten, Voraussetzung ist eine schon abgeschlossene Berufsausbildung oder Matura. Für die Entlohnung gibt es eine Regelung im Lohnabkommen – übrigens Friseure als einzige im Gewerbe!

Entschädigung: 12 Monate vom Lehrlingsentgelt im 3. Lehrjahr. Die weiteren 6 Monate das Entgelt aus dem 4. Lehrjahr.
Vorteil dieser Regelung: Es ist nicht notwendig, Auszubildende in die Berufsschule zu entsenden.
Entscheidend ist bei dieser Regelung, dass das Ziel dieser Ausbildung die Lehrabschlussprüfung ist.

Ausbildung zum Friseur über das AMS

Diese Teilnehmer (z.B. Wiedereinsteiger) sind in „Stiftungen“ eingebunden, z.B. WAFF Wien oder AQUA in NÖ, und werden aus Mitteln des AMS finanziert. Der Unternehmer zahlt eine „Bearbeitungsgebühr“, in den meisten Fällen in der Höhe von € 450 Euro an die Stiftung – und nichts an den Praktikanten, der ja über das AMS bezahlt wird.
Die Ausbildung muss in 18 Monaten abgeschlossen sein; Ausnahme Land Salzburg, hier max. 24 Monate.
Ausbildung zum Friseur über das WIFI
Das Wifi ist nicht Halter der Ausbildung, sondern Unterstützer. Praktikanten müssen selbst angemeldet werden, s. oben. Es sei denn, sie kommen vom AMS, über das sie versichert sind, dann müssen diese über das AMS um ein Praktikum ansuchen (in der Regel 1- 3 Monate)

Volontariat beim Friseur

Volontäre sind Personen, die ausschließlich zum Zwecke der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen ohne Arbeitspflicht für kürzere Zeit in einem Betrieb tätig sind. Es liegt ein Ausbildungs- aber kein Arbeitsverhältnis vor. Für Volontäre gelten keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie keine kollektivvertraglichen Regelungen. Volontäre sind nur unfallversichert (1,2%) und werden bei der AUVA gemeldet.

Ferialjob beim Friseur

Voraussetzung für einen Ferienjob ist das Mindestalter von 15 Jahren.
Diese Jobs sind von individueller Dauer und werden laut Kollektivvertrag entlohnt. ►www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche

Vielen Dank an Alexandra Schreiber (Modeschule Hallein), Jakob Wild und Wolfgang Eder (Bundesinnung Friseure), Wöber Steuerberatung und Karin Mahringer (Kopfart Wien)

Ansprechpartner
Bundesinnung Friseure Österreich
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: 0043 5 90 900 3249
Fax: 0043 5 90 900 288
Mail: daniela.freisinger@wko.at
Web: https://www.wko.at

Februar 2020
imSalon | Katja Ottiger
Credit: Andonis Vassiliadis