Lockerungen ab 1. Juli - Friseure müssen geduldig bleiben | C: AdobeStock/Frog_Ground

Lockerungen ab 1. Juli: FFP2 fällt, bei Friseuren alles beim Alten?

Ab 1. Juli gibt es weitere Lockerungen in Österreich. Die 3-G-Regel bleibt, die FFP2 fällt und so gut wie alle Abstandsreglungen und Personenbegrenzungen …

Die Coronafälle in ganz Österreich gehen zurück, derzeit haben wir eine bundesweite 7-Tage-Inzidenz von 15, das öffnet den Weg für neue Lockerungen: Es fällt die Sperrstunde, es darf wieder groß geheiratet werden und es wurden Erleichterungen bei Maskenpflicht und Quadratmeterreglungen angekündigt.

MNS ersetzt FFP2 – Ausnahme: Gesundheitsbereich

Das verpflichtende Tragen der FFP-Maske enfällt, ab 1. Juli genügt in öffentlichen Verkehrsmitteln, in geschlossenen öffentlichen Räumen (Ämter), in Geschäften (Handel) und in Museen ein Mund-Nasen-Schutz. In der Gastronomie fällt die Maskenpflicht überhaupt, weder Gäste noch Angestellte müssen einen MNS tragen. Ohne auf körpernahe Dienstleister einzugehen, betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. FFP-Masken gelten dann nur noch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.“ Ob bei Friseuren ab 1. Juli ein von KundInnen und LeistungserbringerInnen getragener MNS austreichend ist, konnte bis jetzt nicht konkretisiert werden, auch die Bundesinnung wollte sich zum Zeitpunkt nicht festlegen.

Keine m2-Beschränkungen beim Friseur mehr?

Derzeitgilt für körpernahe Dienstleistungen, dass ein 3-G-Nachweis erforderlich ist und pro Kundin bzw. Kunde nur 10m2 nötig sind. Diese m2 Beschränkung soll es ab 1. Juli für Handel und Dienstleistung nicht mehr geben, wie auf der Website des Gesundheitsministeriums verlautbart wird.

Großveranstaltungen uneingeschränkt möglich, Registrierung fällt

Auch für den Seminar- bzw. Messe- und Kongressbereich gibt es gute Neuigkeiten. Messen, Kongresse und Veranstaltungen, ebenso Kultur und Sport, können ab 1. Juli uneingeschränkt und ohne Kapazitätsbeschränkungen (Quadratmeterregelung) und Mindestpersonenanzahl stattfinden. Hier fällt die allgemeine Maskenpflicht, indoor und outdoor. Auch die Registrierungspflicht wird ausgesetzt. Voraussetzung für diese Maßnahmen bleibt die ► 3-G Regelung, wie die Minister bei der Presskonferenz zu den weiteren Öffnungsschritten immer wieder betonten. Es besteht lediglich eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.
Der ►HAARMANIA 2021 am 3. Oktober sollte somit nichts im Wege stehen!

Die Zeichen stehen also auf Normalität, die ÖsterreicherInnen erwartet „ein Sommer der Lebensfreude“, wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger verlautbarte. Die Bundesregierung mahnt aber nach wie vor zur Vorsicht, denn die Pandemie ist nicht vorüber. Im Zentrum bleibt die 3-G Regel zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus. Da in den Ferien das Testen in den Schulen entfällt, gilt die allgemeine Testpflicht gilt erst ab 12 Jahren.

Änderungen bei körpernahen Dienstleistern?

Bei der Bundespresskonferenz wurde auf körpernahe Dienstleister explizit nicht eingegangen. Aber Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder, zeigt sich imSalon gegenüber zuversichtlich und betont, dass die Innung daran arbeitet, in Innenräumen, bei denen das Kontrollieren der 3-G-Reglung erfolgt, das Arbeiten ohne Maske zu ermöglichen. Dazu wurde gestern, am 16. Juni, zum wiederholten Male das ►Forderungspaket der Bundesinnung der Friseure eingebracht mit der klaren Forderung, dass Friseure in Österreich ab 1. Juli ohne Einschränkungen arbeiten dürfen. Das schließt weiterhin auch die Maskenpflicht und den Ausschank von Getränken ein.

Die Bundesregierung fährt weiterhin auf Sicht. Der 22. Juli soll der nächste Stichtag sein, um weiteren Lockerung möglich zu machen, z.B. auch das Erweitern der Nachtgastronomie auf Vollbetrieb, die erst einmal auf 75-prozentige Auslastung festgelegt wurde. Können Friseure spätestens dann mit dem Umsetzen der Forderungen der Bundesregierung rechnen?