{"id":10951,"date":"2021-06-18T17:54:13","date_gmt":"2021-06-18T15:54:13","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.at\/?p=10951"},"modified":"2021-06-18T17:54:59","modified_gmt":"2021-06-18T15:54:59","slug":"lockerungen-ab-1-juli-ffp2-faellt-bei-friseuren-alles-beim-alten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.at\/news\/lockerungen-ab-1-juli-ffp2-faellt-bei-friseuren-alles-beim-alten\/","title":{"rendered":"Lockerungen ab 1. Juli: FFP2 f\u00e4llt, bei Friseuren alles beim Alten?"},"content":{"rendered":"\n
Die Coronaf\u00e4lle in ganz \u00d6sterreich gehen zur\u00fcck, derzeit haben wir eine bundesweite 7-Tage-Inzidenz von 15, das \u00f6ffnet den Weg f\u00fcr neue Lockerungen: Es f\u00e4llt die Sperrstunde, es darf wieder gro\u00df geheiratet werden und es wurden Erleichterungen bei Maskenpflicht und Quadratmeterreglungen angek\u00fcndigt.<\/p>\n\n\n\n
Das verpflichtende Tragen der FFP-Maske enf\u00e4llt, ab 1. Juli gen\u00fcgt in \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln, in geschlossenen \u00f6ffentlichen R\u00e4umen (\u00c4mter), in Gesch\u00e4ften (Handel) und in Museen ein Mund-Nasen-Schutz. In der Gastronomie f\u00e4llt die Maskenpflicht \u00fcberhaupt, weder G\u00e4ste noch Angestellte m\u00fcssen einen MNS tragen. Ohne auf k\u00f6rpernahe Dienstleister einzugehen, betonte Gesundheitsminister Wolfgang M\u00fcckstein. \u201eFFP-Masken<\/strong> gelten dann nur noch in Krankenh\u00e4usern und Pflegeeinrichtungen<\/strong>.\u201c <\/em>Ob bei Friseuren<\/strong> ab 1. Juli ein von KundInnen und LeistungserbringerInnen getragener MNS austreichend<\/strong> ist, konnte bis jetzt nicht konkretisiert<\/strong> werden, auch die Bundesinnung wollte sich zum Zeitpunkt nicht festlegen.<\/p>\n\n\n\n Derzeitgilt f\u00fcr k\u00f6rpernahe Dienstleistungen, dass ein 3-G-Nachweis erforderlich ist und pro Kundin bzw. Kunde nur 10m2<\/sup> n\u00f6tig sind. Diese m2<\/sup> Beschr\u00e4nkung soll es a<\/strong>b 1. Juli f\u00fcr Handel und Dienstleistung nicht mehr geben<\/strong>, wie auf der Website des Gesundheitsministeriums<\/a> verlautbart wird.<\/p>\n\n\n\n Auch f\u00fcr den Seminar- bzw. Messe- und Kongressbereich gibt es gute Neuigkeiten. Messen, Kongresse und Veranstaltungen, ebenso Kultur und Sport, k\u00f6nnen ab 1. Juli uneingeschr\u00e4nkt und ohne Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen (Quadratmeterregelung) und Mindestpersonenanzahl stattfinden. Hier f\u00e4llt die allgemeine Maskenpflicht, indoor und outdoor. Auch die Registrierungspflicht wird ausgesetzt. Voraussetzung f\u00fcr diese Ma\u00dfnahmen bleibt die \u25ba 3-G Regelung<\/a><\/strong>, wie die Minister bei der Presskonferenz zu den weiteren \u00d6ffnungsschritten immer wieder betonten. Es besteht lediglich eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht. Die Zeichen stehen also auf Normalit\u00e4t, die \u00d6sterreicherInnen erwartet \u201eein Sommer der Lebensfreude\u201c,<\/em> wie Tourismusministerin Elisabeth K\u00f6stinger verlautbarte. Die Bundesregierung mahnt aber nach wie vor zur Vorsicht, denn die Pandemie ist nicht vor\u00fcber. Im Zentrum bleibt die 3-G Regel zur Eind\u00e4mmung des SARS-CoV-2 Virus. Da in den Ferien das Testen in den Schulen entf\u00e4llt, gilt die allgemeine Testpflicht gilt erst ab 12<\/strong> Jahren.<\/p>\n\n\n\nKeine m2<\/sup>-Beschr\u00e4nkungen beim Friseur mehr?<\/h3>\n\n\n\n
Gro\u00dfveranstaltungen uneingeschr\u00e4nkt m\u00f6glich, Registrierung f\u00e4llt<\/h3>\n\n\n\n
Der \u25baHAARMANIA 2021<\/a> am 3. Oktober sollte somit nichts im Wege stehen!<\/p>\n\n\n\n\u00c4nderungen bei k\u00f6rpernahen Dienstleistern?<\/h3>\n\n\n\n