{"id":11805,"date":"2021-07-13T13:36:05","date_gmt":"2021-07-13T11:36:05","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.at\/?p=11805"},"modified":"2021-07-13T13:36:05","modified_gmt":"2021-07-13T11:36:05","slug":"einzweck-oder-mehrzweckgutscheine-das-gilt-fuer-die-umsatzsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.at\/news\/einzweck-oder-mehrzweckgutscheine-das-gilt-fuer-die-umsatzsteuer\/","title":{"rendered":"Einzweck- oder Mehrzweckgutscheine: Das gilt f\u00fcr die Umsatzsteuer"},"content":{"rendered":"\n

W\u00e4hrend des Lockdown kurbelten viele Salons ihren Gutscheinverkauf an. Jetzt stellt sich immer wieder die Frage nach dem Zeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht – dazu muss zwischen Einzweck und Mehrzweck unterschieden werden …<\/h2>\n\n\n\n

Beginnen wir einmal von vorne: Seit einer Neuregelung im J\u00e4nner 2019 spricht man nicht mehr von Wert- und Sachgutscheinen, sondern von Mehrzweck- sowie Einzweckgutscheinen.<\/p>\n\n\n\n

Einzweckgutschein als Praxisbeispiel<\/h3>\n\n\n\n

Ein Friseur bietet Dienstleistungen, die ausschlie\u00dflich einem Mehrwertsteuersatz von 20% unterliegen und verkauft einen Gutschein an einen Kunden um 100 Euro. Mit diesem Gutschein ist der Kunde berechtigt, im Wert von 100 Euro eine Leistung (mit 20% Steuersatz) zu konsumieren. Der Ort der Lieferung steht in diesem Fall fest (der Salon) und die Leistung unterliegt einem Steuersatz von 20%, deswegen handelt es sich um einen Einzweck-Gutschein.<\/p>\n\n\n\n

Beispiel f\u00fcr Einzweck-Gutscheine im Salon:<\/p>\n\n\n\n