{"id":180,"date":"2020-11-14T17:44:00","date_gmt":"2020-11-14T16:44:00","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.at\/?p=180"},"modified":"2021-07-20T10:54:39","modified_gmt":"2021-07-20T08:54:39","slug":"80-umsatzersatz-fuer-friseure-im-lockdown","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.at\/news\/80-umsatzersatz-fuer-friseure-im-lockdown\/","title":{"rendered":"80% Umsatzersatz f\u00fcr Friseure im Lockdown"},"content":{"rendered":"\n
In den vergangenen Wochen, seit dem Lockdown-light, haben sich Friseure (#rettetdiefriseure) f\u00fcr eine finanzielle Unterst\u00fctzung, wie es u.a. auch die Gastronomie erfahren hat, stark gemacht. Diese Aktionen haben gefruchtet, Friseure profitieren nun von 4 Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen<\/p>\n\n\n\n
K\u00f6rpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker werden f\u00fcr die Zeit der angeordneten Schlie\u00dfung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt bekommen. Dies gilt nicht f\u00fcr den Handel, dieser wird differenziert betrachtet<\/p>\n\n\n\n
Um diesen Umsatzersatz m\u00f6glichst unkompliziert, unb\u00fcrokratisch und rasch zu erm\u00f6glichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt \u00fcber FinanzOnline.<\/p>\n\n\n\n
Achtung: <\/strong>Die Details sind noch in der Ausarbeitung. Sicher gelten die 80% auch nur f\u00fcr den Zeitraum nach dem 17.11., wie jedoch, dieser Umsatzverlust\/ Ersatz berechnet werden wird, dar\u00fcber wurde noch nicht informiert. <\/p>\n\n\n\n Es ist davon auszugehen, dass nicht der Gesamt-November-Umsatz ersetzt wird, sondern lediglich f\u00fcr die Schlie\u00dftage Ersatz geleistet werden wird. <\/p>\n\n\n\n F\u00fcr Unternehmen, die von den Ma\u00dfnahmen nicht direkt betroffen sind, aber aufgrund des Corona-Virus deutliche Umsatzeinbu\u00dfen zu verzeichnen haben, ist der Fixkostenzuschuss vorgesehen. <\/p>\n\n\n\n Hierunter fallen zum Beispiel Per\u00fcckenstudios und Zweithaaranbieter, die als medizinischer Dienstleister<\/strong> gelten und weiterhin ge\u00f6ffnet halten d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr den Fixkostenzuschuss II wurde ein Zwei-S\u00e4ulen-Modell ausgearbeitet: Laut BMF wird im November ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abz\u00fcglich der bereits erhaltenen Hilfen, verf\u00fcgbar sein.<\/p>\n\n\n\n Auch eine Kombination von Umsatzersatz (f\u00fcr November) und Fixkosten-Zuschuss (f\u00fcr Monate au\u00dfer November) ist f\u00fcr betroffene Unternehmen f\u00fcr unterschiedliche Zeitr\u00e4ume m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n Achtung<\/strong>: Auch hier liegen noch keine klaren Regelungen vor. Es wird derzeit immre nur vom November gesprochen. Aber auch im Dezember f\u00e4llt bei Friseuren eine ganze Arbeitswoche weg, da der 1.12. auf einen Dienstag f\u00e4llt und der 6.12. auf einen Sonntag.<\/p>\n\n\n\n GUT zu WISSEN! Kurzarbeit<\/strong> wird nicht gegengerechnet.<\/p>\n\n\n\n Arbeitsplatzgarantie:<\/strong> keine K\u00fcndigungen zwischen 3.11. bis 30.11<\/p>\n\n\n\nFixkostenzuschuss II<\/h3>\n\n\n\n
Kombination Umsatzersatz & Fixkostenzuschuss<\/h3>\n\n\n\n
Abwicklung Umsatzersatz\/ Fixkostenzuschuss<\/strong><\/p>\n\n\n\n