{"id":183,"date":"2020-11-15T17:50:16","date_gmt":"2020-11-15T16:50:16","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.at\/?p=183"},"modified":"2020-12-02T21:59:41","modified_gmt":"2020-12-02T20:59:41","slug":"verlaengerung-der-sonderbetreuungszeit-auf-bis-zu-4-wochen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.at\/news\/verlaengerung-der-sonderbetreuungszeit-auf-bis-zu-4-wochen\/","title":{"rendered":"Verl\u00e4ngerung der Sonderbetreuungszeit auf bis zu 4 Wochen"},"content":{"rendered":"\n
Laut Statistik Austria haben 25% der ArbeitnehmerInnen Kinder bis 15 Jahren. Besonders wenn w\u00e4hrend Corona Homeoffice nicht m\u00f6glich ist, wird die Betreuung der Kinder zur Last. Deswegen gibt es die Sonderbetreuungszeit, die nun auf bis zu vier Wochen verl\u00e4ngert wurde und bis 9. Juli 2021 g\u00fcltig ist.<\/p>\n\n\n\n
Was ist die Sonderbetreuungszeit?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
ArbeitnehmerInnen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr<\/strong> oder Menschen mit Behinderungen<\/strong> betreuen m\u00fcssen, wird es mithilfe der Sonderbetreuungszeit erm\u00f6glicht, der Betreuung bei laufendem Arbeitsverh\u00e4ltnis nachzugehen.<\/p>\n\n\n\n
F\u00fcr diese Zeit wird 100% des fortgezahlten Entgelts durch den Bund ersetzt.<\/p>\n\n\n\n
Wer hat Recht auf Sonderbetreuungszeit?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
ArbeitnehmerInnen, die\u2026<\/p>\n\n\n\n
eine Pflicht zur notwendigen Betreuung zumindest eines Kindes unter 14 Jahren<\/strong> oder eines Menschen mit Behinderung trifft, da Corona-bedingt die Einrichtung oder Lehranstalt\/Kinderbetreuungseinrichtung beh\u00f6rdlich teilweise oder ganz geschlossen und keine andere Betreuungsperson verf\u00fcgbar ist.<\/li>
Angeh\u00f6rige eines<\/strong> Menschen mit Behinderung mit pers\u00f6nlicher Assistenz<\/strong> sind, die nicht mehr sichergestellt ist, oder<\/li>
Angeh\u00f6rige eines oder einer Pflegebed\u00fcrftigen<\/strong> sind, deren Betreuungskraft ausf\u00e4llt.<\/li>
ein Kind betreuen m\u00fcssen, welches in beh\u00f6rdlich angeordnete Quarant\u00e4ne<\/strong> muss.<\/li><\/ul>\n\n\n\n
F\u00fcr welche Kinder kann die Sonderbetreuung gew\u00e4hrt werden?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr<\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n
Welche arbeitsrechtlichen M\u00f6glichkeiten haben ArbeitnehmerInnen, um das kranke Kind zu betreuen?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Zur notwendigen Betreuung von erkrankten Kindern haben ArbeitnehmerInnen einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung und Fortzahlung des Entgelts.<\/strong><\/p>\n\n\n\n
Wer entscheidet dar\u00fcber, ob ArbeitnehmerInnen Sonderbetreuungszeit haben?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Der \/ Die ArbeitgeberIn. Es empfiehlt sich mit dem\/der ArbeitgeberIn gemeinsam nach einer L\u00f6sung zu suchen. Dazu wird vor allem eine schriftliche Dokumentation empfohlen.<\/p>\n\n\n\n
Welches Einkommen haben ArbeitnehmerInnen w\u00e4hrend der Sonderbetreuungszeit?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Das bisher geleistete Entgelt wird unver\u00e4ndert weiterhin fortgezahlt.<\/p>\n\n\n\n
Welche Anspr\u00fcche haben ArbeitgeberInnen gegen\u00fcber dem Bund?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
ArbeitgeberInnen k\u00f6nnen 100% des an den \/ die ArbeitnehmerIn gezahlten Entgelts <\/strong>zur\u00fcckbekommen.<\/p>\n\n\n\n
Der Anspruch ist sp\u00e4testens 6 Wochen<\/strong> nach dem Ende der Sonderbetreuungszeit bei der Buchhaltungsagentur des Bundes<\/strong> geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n
Auch w\u00e4hrend der COVID-19 Kurzarbeit<\/strong> kann die Sonderbetreuungszeit gew\u00e4hrt werden, allerdings nicht f\u00fcr Ausfallstunden<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n
Die Sonderbetreuungszeit kann auch wochenweise, tage- oder halbtagsweise<\/strong> (nicht stundenweise) verbraucht werden.<\/p>\n\n\n\n
Es d\u00fcrfen nicht beide Elternteile gleichzeitig<\/strong> die Sonderbetreuungszeit beanspruchen.<\/p>\n\n\n\n
Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit, Familie und Jugend und der Wirtschaftskammer \u00d6sterreichs.<\/strong><\/p>\n\n\n\n