{"id":27538,"date":"2022-11-02T10:03:00","date_gmt":"2022-11-02T09:03:00","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.at\/?p=27538"},"modified":"2022-11-02T13:11:55","modified_gmt":"2022-11-02T12:11:55","slug":"bis-zu-3-000-euro-teuerungspraemie-fuer-mitarbeiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.at\/news\/bis-zu-3-000-euro-teuerungspraemie-fuer-mitarbeiter\/","title":{"rendered":"Bis zu 3.000 Euro Teuerungspr\u00e4mie f\u00fcr Mitarbeiter"},"content":{"rendered":"\n
Was im letzten Jahr der Corona-Bonus ist im heurigen Jahr die Teuerungspr\u00e4mie. Aufgrund der Teuerung kann in den Jahren 2022 und 2023 eine Zulage, Bonus oder Pr\u00e4mie bis maximal 3.000 Euro pro Jahr sozialversicherungs- und steuerfrei ausbezahlt werden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Im Entlastungspaket der Regierung wurde am 23.06.2022 die Abgabenfreiheit f\u00fcr eine Teuerungspr\u00e4mie <\/strong>beschlossen.<\/p>\n\n\n\n Demnach k\u00f6nnen Arbeitger ihren Mitarbeiter*innen eine Zulage, einen Bonus oder eine Pr\u00e4mie bis maximal 3.000 Euro pro Jahr sozialversicherungs- und steuerfrei ausbezahlen. Dies gilt f\u00fcr das Jahr 2022 sowie 2023.<\/p>\n\n\n\n Dabei fallen f\u00fcr den Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer, DB und DZ) an.<\/p>\n\n\n\n M\u00f6glich ist eine Auszahlung an alle Arbeitnehmer*innen oder eine bestimmte Arbeitnehmergruppe.<\/p>\n\n\n\n Eine Mitarbeitergewinnbeteiligung und eine Teuerungspr\u00e4mie d\u00fcrfen in Summe maximal 3.000 Euro betragen. Praxistipp: eine im Jahr 2022 bereits gew\u00e4hrte Gewinnbeteiligung (steuerfrei, aber sozialversicherungs- und lohnnebenkostenpflichtig) kann r\u00fcckwirkend als Teuerungspr\u00e4mie (abgabenfrei in allen Bereichen) behandelt werden. Achtung: Es muss sich bei der Teuerungspr\u00e4mie um eine zus\u00e4tzliche Zahlung handeln, die \u00fcblicherweise bisher nicht gew\u00e4hrt wurde.<\/p>\n\n\n\nDie Voraussetzung f\u00fcr die 3.000,- \u20ac Pr\u00e4mie:<\/h2>\n\n\n\n
Wird dieser Betrag \u00fcberschritten, fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten f\u00fcr den \u00dcberschreitungsbetrag an.<\/p>\n\n\n\n