{"id":2846,"date":"2018-08-07T11:03:00","date_gmt":"2018-08-07T09:03:00","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.at\/?p=2846"},"modified":"2021-03-31T01:26:58","modified_gmt":"2021-03-30T23:26:58","slug":"neuregelung-krankheit-dienstverhinderung-im-friseurjob","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.at\/news\/neuregelung-krankheit-dienstverhinderung-im-friseurjob\/","title":{"rendered":"NEUREGELUNG: Krankheit + Dienstverhinderung im Friseurjob"},"content":{"rendered":"\n
Um eine Angleichung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen f\u00fcr Arbeiter und Angestellte zu gew\u00e4hrleisten, werden die bisherigen Regelungen betreffend Entgeltfortzahlung im Krankenstand und bei Dienstverhinderung ge\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n
F\u00fcr beide – Arbeiter + Angestellte – kommt eine neue Verg\u00fcnstigung hinzu: Der Entgeltfortzahlungsanspruch erh\u00f6ht sich nunmehr bereits im zweiten<\/strong>, statt wie bisher im f\u00fcnften Arbeitsjahr auf acht Wochen.<\/p>\n\n\n\n