{"id":29455,"date":"2022-10-10T13:56:24","date_gmt":"2022-10-10T11:56:24","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.at\/?p=29455"},"modified":"2022-10-10T14:13:23","modified_gmt":"2022-10-10T12:13:23","slug":"was-ist-die-trinkgeldpauschale","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.at\/news\/was-ist-die-trinkgeldpauschale\/","title":{"rendered":"Was ist die Trinkgeldpauschale?"},"content":{"rendered":"\n
R\u00e4umt endlich mit dem Mythos auf, es w\u00fcrden 70 Euro vom Gehalt abgezogen. Die Trinkgeldpauschale ist eine reine Bemessungsgrundlage und es flie\u00dft kein Geldbetrag vom Arbeitgeber, weil es schon vom Kunden geflossen ist<\/strong><\/p>\n\n\n\n Trinkgelder sind eine sehr wertsch\u00e4tzende Geste eurer Kunden an euch und eure vollbrachte Leistung.<\/p>\n\n\n\n Trinkgelder sind grunds\u00e4tzlich steuerfrei,<\/strong> wenn<\/p>\n\n\n\n Auf diese klassischen Trinkgelder sind keine Lohnabgaben<\/strong> zu entrichten, also keine Lohnsteuer, kein Dienstgeberbeitrag und keine Kommunalsteuer.<\/p>\n\n\n\n Friseurinnen und Friseure geh\u00f6ren zur Gruppe jener Versicherten, denen Trinkgelder pauschaliert zur Berechnungsbasis f\u00fcr Abgaben gez\u00e4hlt werden<\/strong>. Aus diesem Grunde m\u00fcssen auch keine Trinkgeldaufzeichnungen gef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n In der Sozialversicherung<\/strong> gelten Trinkgelder als Entgelt und unterliegen somit der Beitragspflicht. Um eine aufwendige Aufzeichnungspflicht zu vermeiden, gibt es f\u00fcr Friseure die Trinkgeldpauschale.<\/p>\n\n\n\n F\u00fcr Friseurinnen und Friseure<\/strong>, alle Berufsjahre, ist die Trinkgeldpauschale 70,00 Euro <\/strong>\u200bim Monat<\/strong>.<\/strong><\/p>\n\n\n\n F\u00fcr Lehrlinge<\/strong>, alle Lehrjahre, ist die Trinkgeldpauschale 22,00 Euro <\/strong>\u200bim Monat<\/strong><\/p>\n\n\n\n Diese Trinkgeldpauschale gilt f\u00fcr Burgenland, N\u00d6, Tirol, Vorarlberg seit 1.1.2008, f\u00fcr Salzburg, Steiermark, Wien, K\u00e4rnten, Ober\u00f6sterreich seit 1.5.2008.<\/p>\n\n\n\n Die Trinkgeldpauschale wird im Rahmen der Lohnverrechnung ber\u00fccksichtigt und erh\u00f6ht ausschlie\u00dflich die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge.<\/p>\n\n\n\n MYTHOS<\/strong> Friseure zahlen 70 Euro von ihrem Gehalt f\u00fcr die Tringeldpauschale? DAS IST FALSCH !!!<\/strong><\/p>\n\n\n\n Die bei Friseurmitarbeitern auf dem Lohnzettel aufgef\u00fchrten 70,00 \u20ac sind eine reine Bemessungsgrundlage f\u00fcr die Sozialversicherung, es flie\u00dft kein Geldbetrag in der H\u00f6he von 70 \u20ac, es ist quasi ein fiktiver Betrag auf dem Lohnzettel.<\/p>\n\n\n\n Auf Basis dieser 70,00 \u20ac wird der Sozialversicherungsbeitrag berechnet. Der Arbeitnehmer zahlt seinen Versicherungsanteil am SV Betrag und der Dienstgeber zahlt seinen Anteil an der Sozialversicherung.<\/p>\n\n\n\n Der Mitarbeiter profitiert insofern, als damit das monatlich zugrunde gelegte Trinkgeld in die Pensionskasse miteinflie\u00dft. Jeder regelm\u00e4\u00dfige Bezug wird in der Pensionskassa ber\u00fccksichtigt und damit in der Pension mit angerechnet.<\/p>\n\n\n\n Es gibt F\u00e4lle, in denen auch Trinkgelder steuerpflichtig sind. Erfahrt mehr dazu in unserem Beitrag:\u00a0Wann sind Trinkgelder steuerpflichtig<\/em>.<\/a><\/p>ABER: Trinkgelder sind sozialversicherungspflichtig.<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Wie hoch ist die Trinkgeldpauschale f\u00fcr Friseure<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Die Trinkgeldpauschale auf dem Lohnzettel<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Mitarbeiter profitieren von der Trinkgeldpauschale<\/strong><\/h2>\n\n\n\n