{"id":32561,"date":"2023-01-27T13:38:13","date_gmt":"2023-01-27T12:38:13","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.at\/?p=32561"},"modified":"2024-02-12T10:48:21","modified_gmt":"2024-02-12T09:48:21","slug":"jugendarbeitsschutz-was-gilt-im-friseur-salon-fuer-jugendliche-unter-18","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.at\/news\/jugendarbeitsschutz-was-gilt-im-friseur-salon-fuer-jugendliche-unter-18\/","title":{"rendered":"Jugendarbeitsschutz: Was gilt im Friseur-Salon f\u00fcr Jugendliche unter 18"},"content":{"rendered":"\n

Lehrlinge im Alter von 15 bis 18 d\u00fcrfen w\u00e4hrend ihrer Ausbildung Farbe oder Blondierung auftragen, dies gilt aber nicht f\u00fcr Ferialpraktikant*innen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n

Haarfarben k\u00f6nnen Stoffe beinhalten, die Allergien ausl\u00f6sen. Um Jugendliche zu sch\u00fctzen, wurde deswegen auch eine EU-weite Kosmetikrichtlinie formuliert. Mehr dazu \u25ba hier<\/a><\/strong>
Jugendliche Lehrlinge, von 15 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, d\u00fcrfen unter Einhaltung von Schutzvorschriften mit Haarfarben und auch Blondierung arbeiten. <\/p>\n\n\n\n

Ob ein Produkt als gesundheitsgef\u00e4hrdender Arbeitsstoff deklariert ist, kann im \u25ba Evaluierungsleitfaden f\u00fcr Friseursalons<\/a><\/strong> nachgeschlagen werden und auch die Infobrosch\u00fcre zur \u25ba Gesundheitsgef\u00e4hrdung durch Friseurchemikalien<\/a><\/strong> lesen.<\/p>\n\n\n\n

Was bedeutet das Kinder- und Jugendlichenbesch\u00e4ftigungsgesetz f\u00fcr Salons?<\/h2>\n\n\n\n

Das Kinder- und Jugendlichenbesch\u00e4ftigungsgesetz (KJBG)<\/strong> sieht besondere Vorschriften vor, die Kinder und Jugendliche in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis in Bezug auf die T\u00e4tigkeiten und auch vom zeitlichen Umfang sch\u00fctzen sollen. <\/p>\n\n\n\n

Besch\u00e4ftigungsverbote sowie -beschr\u00e4nkungen f\u00fcr Jugendliche<\/strong> sind in der KJBG-VO<\/strong> (Verordnung \u00fcber Besch\u00e4ftigungsverbote und -beschr\u00e4nkungen f\u00fcr Jugendliche) geregelt. Darin steht, dass Jugendliche in Ausbildung nur unter Aufsicht mit gef\u00e4hrlichen Arbeitsstoffen arbeiten d\u00fcrfen. In Bezug auf die Friseurausbildung gilt laut Arbeitsinspektoriat Folgendes: <\/p>\n\n\n\n

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Diese Ausnahme gilt f\u00fcr jede Ausbildung im Rahmen eines Lehrverh\u00e4ltnisses<\/strong> oder eines sonstigen gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelten Ausbildungsverh\u00e4ltnisses<\/strong> (\u00a7 1 Abs. 2 KJBG-VO), sie gilt aber nicht<\/strong> f\u00fcr Ferialpraktika oder Pflichtpraktika, die im Rahmen eines Lehrplans absolviert werden m\u00fcssen.<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n

Das bedeutet, dass Ferial-Praktikant*innen oder Jugendliche, die ein verpflichtendes Schulpraktikum absolvieren, mit gef\u00e4hrlich deklarierten Arbeitsstoffen nicht arbeiten d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n

Empfehlungen rund um Friseur-Chemikalien<\/h2>\n\n\n\n

Das Arbeitsschutzinspektoria<\/strong>t f\u00fcr Friseur*innen gibt Ma\u00dfnahmen vor, um nicht nur Jugendliche in Ausbildung, sondern auch Erwachsene im Salon zu sch\u00fctzen. <\/p>\n\n\n\n