{"id":32561,"date":"2023-01-27T13:38:13","date_gmt":"2023-01-27T12:38:13","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.at\/?p=32561"},"modified":"2024-02-12T10:48:21","modified_gmt":"2024-02-12T09:48:21","slug":"jugendarbeitsschutz-was-gilt-im-friseur-salon-fuer-jugendliche-unter-18","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.at\/news\/jugendarbeitsschutz-was-gilt-im-friseur-salon-fuer-jugendliche-unter-18\/","title":{"rendered":"Jugendarbeitsschutz: Was gilt im Friseur-Salon f\u00fcr Jugendliche unter 18"},"content":{"rendered":"\n
Lehrlinge im Alter von 15 bis 18 d\u00fcrfen w\u00e4hrend ihrer Ausbildung Farbe oder Blondierung auftragen, dies gilt aber nicht f\u00fcr Ferialpraktikant*innen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n Haarfarben k\u00f6nnen Stoffe beinhalten, die Allergien ausl\u00f6sen. Um Jugendliche zu sch\u00fctzen, wurde deswegen auch eine EU-weite Kosmetikrichtlinie formuliert. Mehr dazu \u25ba hier<\/a><\/strong> Ob ein Produkt als gesundheitsgef\u00e4hrdender Arbeitsstoff deklariert ist, kann im \u25ba Evaluierungsleitfaden f\u00fcr Friseursalons<\/a><\/strong> nachgeschlagen werden und auch die Infobrosch\u00fcre zur \u25ba Gesundheitsgef\u00e4hrdung durch Friseurchemikalien<\/a><\/strong> lesen.<\/p>\n\n\n\n Das Kinder- und Jugendlichenbesch\u00e4ftigungsgesetz (KJBG)<\/strong> sieht besondere Vorschriften vor, die Kinder und Jugendliche in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis in Bezug auf die T\u00e4tigkeiten und auch vom zeitlichen Umfang sch\u00fctzen sollen. <\/p>\n\n\n\n Besch\u00e4ftigungsverbote sowie -beschr\u00e4nkungen f\u00fcr Jugendliche<\/strong> sind in der KJBG-VO<\/strong> (Verordnung \u00fcber Besch\u00e4ftigungsverbote und -beschr\u00e4nkungen f\u00fcr Jugendliche) geregelt. Darin steht, dass Jugendliche in Ausbildung nur unter Aufsicht mit gef\u00e4hrlichen Arbeitsstoffen arbeiten d\u00fcrfen. In Bezug auf die Friseurausbildung gilt laut Arbeitsinspektoriat Folgendes: <\/p>\n\n\n\n Das bedeutet, dass Ferial-Praktikant*innen oder Jugendliche, die ein verpflichtendes Schulpraktikum absolvieren, mit gef\u00e4hrlich deklarierten Arbeitsstoffen nicht arbeiten d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n Das Arbeitsschutzinspektoria<\/strong>t f\u00fcr Friseur*innen gibt Ma\u00dfnahmen vor, um nicht nur Jugendliche in Ausbildung, sondern auch Erwachsene im Salon zu sch\u00fctzen. <\/p>\n\n\n\n Zusammengefasst:<\/strong> Enthalten Haarf\u00e4rbemittel und Blondiermittel gesundheitsgef\u00e4hrdende Arbeitsstoffe, dann d\u00fcrfen Jugendliche in einem Lehrverh\u00e4ltnis unter Aufsicht damit arbeiten. F\u00fcr sie m\u00fcssen selbstverst\u00e4ndlich s\u00e4mtliche Vorkehrungen getroffen werden, die auch zum Schutz der erwachsenen Friseur*innen zu treffen sind.<\/p>\n\n\n\n Da nutze die M\u00f6glichkeit und stelle deine freie Lehrstelle gratis bei uns online!<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n
Jugendliche Lehrlinge, von 15 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, d\u00fcrfen unter Einhaltung von Schutzvorschriften mit Haarfarben und auch Blondierung arbeiten. <\/p>\n\n\n\nWas bedeutet das Kinder- und Jugendlichenbesch\u00e4ftigungsgesetz f\u00fcr Salons?<\/h2>\n\n\n\n
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Diese Ausnahme gilt f\u00fcr jede Ausbildung im Rahmen eines Lehrverh\u00e4ltnisses<\/strong> oder eines sonstigen gesetzlich oder kollektivvertraglich geregelten Ausbildungsverh\u00e4ltnisses<\/strong> (\u00a7 1 Abs. 2 KJBG-VO), sie gilt aber nicht<\/strong> f\u00fcr Ferialpraktika oder Pflichtpraktika, die im Rahmen eines Lehrplans absolviert werden m\u00fcssen.<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\nEmpfehlungen rund um Friseur-Chemikalien<\/h2>\n\n\n\n
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– – Du bist auf der Suche nach Auszubildenden? – –<\/h2>\n\n\n\n
– – Du willst Friseur*in werden und suchst nach einer Lehrstelle? – – <\/h2>\n\n\n\n