{"id":41189,"date":"2024-01-22T14:12:59","date_gmt":"2024-01-22T13:12:59","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.at\/?p=41189"},"modified":"2024-01-22T14:14:52","modified_gmt":"2024-01-22T13:14:52","slug":"eva-auer-es-gibt-keinen-rechtsanspruch-auf-eine-schulungsfoerderung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.at\/news\/eva-auer-es-gibt-keinen-rechtsanspruch-auf-eine-schulungsfoerderung\/","title":{"rendered":"Eva Auer: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Schulungsf\u00f6rderung"},"content":{"rendered":"\n
2023 waren im Jahresdurchschnitt 1.568 Friseurinnen*Friseure arbeitslos gemeldet, zus\u00e4tzlich waren 647 in Schulung. Was \u201ein Schulung\u201c konkret bedeutet und wer diese Schulungen durchf\u00fchrt, erkl\u00e4rt uns Eva Auer vom AMS.<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n Mag.a Eva Auer, Fachbereichsleiterin Statistik<\/em>, AMS, im Gespr\u00e4ch mit Raphaela Kirschnick<\/em><\/p>\n\n\n\n Was bedeutet es, wenn ein*e Friseur*in beim AMS \u201ein Schulung\u201c gemeldet ist? Was bedeutet Berufswunsch? \u201e\u2026 es gibt keinen Rechtsanspruch auf F\u00f6rderung in \u00d6sterreich.\u201c<\/strong><\/p>\n\n\n\n Wenn man einen Berufswunsch \u00e4u\u00dfert, inwieweit wird er gef\u00f6rdert? \u201e\u2026 Anspruch auf F\u00f6rderung nur, wenn es vorher ein Beratungsgespr\u00e4ch gab.\u201c<\/p>\n\n\n\n Ab wann qualifiziert man sich f\u00fcr diese Beratung? “Bei uns steht Vermittlung an oberster Stelle.”<\/p>\n\n\n\n Um in der Statistik-Kategorie als Friseur erfasst zu werden, z\u00e4hlt daf\u00fcr der Beruf oder der Berufswunsch oder beides? Von wem werden diese Kurse, Weiterbildungen durchgef\u00fchrt? Und wer kann das sein? Verb\u00e4nde, Innungen, Firmen, andere? Wo finde ich die Ausschreibungen, um Weiterbildungen anzubieten?
Eva Auer: <\/strong>Die beim Arbeitsmarktservice vorgemerkte Person nimmt an einer Schulung oder an einem Kurs teil. Wenn sich eine Person beim AMS arbeitslos\/arbeitssuchend vormerkt, dann werden vermittlungsrelevante Daten erhoben, zum Beispiel der Beruf, der zuletzt ausge\u00fcbt wurde<\/strong> und der Berufswunsch, der von der Person ausge\u00fcbt werden m\u00f6chte.<\/p>\n\n\n\n
EA: Ein Beispiel: <\/strong>Wenn die Person (Friseur*in) den gegenw\u00e4rtigen Beruf nicht mehr aus\u00fcben kann und versucht sich neu zu orientieren, wird dieser Berufswunsch erfasst. Kann der\/die Friseur*in beispielsweise mit den Chemikalien nicht mehr arbeiten und m\u00f6chte sich gerne in Richtung Verkauf orientieren, dann wird das bei uns im AMS in den Daten als Berufswunsch eingetragen<\/p>\n\n\n\n
EA:<\/strong> In unseren Auswertungen sieht man, dass die meisten Friseur*innen wieder in ihrem Bereich arbeiten m\u00f6chten. Erst wenn die Person nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden, dann wird eine Umschulung empfohlen. Ich m\u00f6chte aber darauf hinweisen, dass es keinen Rechtsanspruch auf F\u00f6rderung in \u00d6sterreich gibt<\/strong>. Sollte jemand den Beruf nicht mehr aus\u00fcben k\u00f6nnen, spricht ein*e AMS-Berater*in mit der Person dar\u00fcber, was man tun k\u00f6nnte. Wenn allerdings ein*e Friseur*in kommt und sagt, ich m\u00f6chte mich jetzt weiterbilden, weil ich arbeitslos\/arbeitssuchend bin, dann werden wir darauf in der Regel nicht eingehen.<\/p>\n\n\n\n
EA:<\/strong> Eine Person hat beispielsweise ihre Lehre komplett absolviert, aber die Pr\u00fcfung nicht abgeschlossen, dann helfen wir. Oder wenn eine Person einen Kurs machen m\u00f6chte, weil sie sich nicht mehr sicher f\u00fchlt oder nicht mehr Up-to-date ist, dann unterst\u00fctzen wir nat\u00fcrlich auch eine Arbeitserprobung, damit sie langsam wieder in den Beruf einsteigen kann. Jede Weiterbildung wird mit einem\/einer Berater*in situations- und personenbezogen analysiert und dann erst wird \u00fcber eine F\u00f6rderung entschieden. In unseren Richtlinien ist festgehalten, dass man nur dann einen Anspruch auf F\u00f6rderung hat, wenn es vorher ein Beratungsgespr\u00e4ch gab.<\/p>\n\n\n\n
EA:<\/strong> Die Kategorie Friseur in der offiziellen Statistik bezieht sich auf den zuletzt ausge\u00fcbten Beruf der Person.<\/strong>Ich nenne ihnen ein Beispiel: Eine Person meldet sich in Wien als Friseur*in arbeitssuchend\/arbeitslos und sagt sie m\u00f6chte das und das machen, dann wird der\/die Berater*in sagen, es tut mir leid, aber wir haben eine hohe Nachfrage an Friseur*innen, ich w\u00fcrde ihnen empfehlen, dass sie sich da und da bewerben. Wenn aber eine Person Hilfe braucht beim Bewerben, weil sie zum Beispiel sieben Jahre nicht gearbeitet hat, dann bekommt sie Unterst\u00fctzung. Bei uns steht Vermittlung an oberster Stelle.<\/a><\/p>\n\n\n\n
EA:<\/strong> Es gibt grunds\u00e4tzlich zwei Wege. Der erste Weg ist, dass die Person ein passendes Angebot am freien Bildungsmarkt findet und dieses der*dem Berater*in durch mehrere Kostenvoranschl\u00e4ge vorstellt. Sofern dieser Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und preislich angemessen entschieden wird, kann die Person daf\u00fcr eine Kurskostenf\u00f6rderung erhalten. Der zweite Weg ist, dass auf L\u00e4nderebene die Durchf\u00fchrung von ganzen Kursen durch Ausschreibung vom AMS zugekauft werden. Die Landesorganisation hat die Verpflichtung diese Weiterbildungen auszuschreiben und dann geht der Zuschlag an die entsprechende Einrichtung, die das Angebot in der Ausschreibung bestm\u00f6glich erf\u00fcllt. In der Folge werden die Teilnehmer*innen dem Kurs durch das AMS zugebucht.<\/p>\n\n\n\n
EA:<\/strong> Das k\u00f6nnen all jene Organisationen machen, die die jeweils erforderlichen Eignungskriterien erf\u00fcllen. Weiterf\u00fchrende Informationen finden Sie unter: www.ams.at\/organisation\/partner\/ams-partner<\/a> oder auf der Website der jeweiligen AMS-Landesgesch\u00e4ftsstelle.<\/p>\n\n\n\n
EA:<\/strong> Im AMS Vergabeportal \u25ba www.ams.vergabeportal.at<\/a><\/p>\n\n\n\n