{"id":43339,"date":"2024-04-04T10:16:03","date_gmt":"2024-04-04T08:16:03","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.at\/?p=43339"},"modified":"2024-04-04T10:18:14","modified_gmt":"2024-04-04T08:18:14","slug":"versteuerung-von-trinkgeld-rechtslage-in-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.at\/news\/versteuerung-von-trinkgeld-rechtslage-in-deutschland\/","title":{"rendered":"Versteuerung von Trinkgeld – Rechtslage in Deutschland"},"content":{"rendered":"\n
Im Friseursalon ist das Geben von Trinkgeld, \u00e4hnlich wie in Restaurants, zu einer Art Normalit\u00e4t geworden. Unter Umst\u00e4nden ist es jedoch notwendig, die erhaltenen Trinkgelder zu versteuern. Doch wann ist das so und wann nicht und woran sollte man hierbei noch denken?<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n Ein Gastbeitrag von VFR Verlag f\u00fcr Rechtsjournalismus<\/strong><\/p>\n\n\n\n In erster Linie gibt es zwei Regelungen, die sich mit dem Thema der Versteuerung von Trinkgeldern besch\u00e4ftigen:<\/p>\n\n\n\n Dies gilt allerdings ausschlie\u00dflich f\u00fcr Mitarbeiter.<\/p>\n\n\n\n Wichtig: Es ist grunds\u00e4tzlich ausschlaggebend, dass das gezahlte Trinkgeld freiwillig von einer dritten Person gezahlt wurde. Wird stattdessen eine Trinkgeldpauschale verlangt, muss auch diese versteuert werden, da sie unfreiwillig erfolgt.<\/p>\n\n\n\n Der Unternehmer oder Arbeitgeber selbst muss s\u00e4mtliche erhaltenen Trinkgelder versteuern. Dabei ist es v\u00f6llig unerheblich, ob diese bar oder bargeldlos gezahlt wurden. Andernfalls wird ihm unter Umst\u00e4nden bei einer zu hohen Einnahme an Trinkgeldern der sogenannte “Phantomlohn” unterstellt.<\/p>\n\n\n\n Der Grund f\u00fcr die Versteuerungspflicht besteht darin, dass das Trinkgeld bei ihm zu den Betriebseinnahmen geh\u00f6rt und somit grunds\u00e4tzlich zu versteuern ist. Derlei Einnahmen sind au\u00dferdem umsatzsteuerpflichtig.<\/a><\/p>\n\n\n\n Trinkgelder seitens des Kunden sind immer als Zeichen der Zufriedenheit zu werten. Die Frage ist jedoch, wie es im Allgemeinen gehandhabt werden sollte, damit am Ende auch der Friseur zufrieden ist.<\/p>\n\n\n\n Ein Fakt ist, dass so manch Besch\u00e4ftigter in der Friseurbranche noch immer 20 bis 50 Prozent weniger verdient als eine Fachkraft, die in einer anderen Branche besch\u00e4ftigt ist. Daher sind die meisten Friseure dankbar und auch angewiesen auf die zus\u00e4tzlichen Trinkgelder.<\/p>\n\n\n\n Fragt man Friseure oder Friseurmeister direkt, wie am besten im Salon mit dem Thema umzugehen ist, erh\u00e4lt man meist einschl\u00e4gige Antworten: Am besten zahlt man Trinkgelder in bar, wobei 10 bis 15 Prozent des Rechnungsbetrages normal sind.<\/p>\n\n\n\n Ein Thema, welches im Rahmen dieser Diskussion auch immer wieder angef\u00fchrt wird, befasst sich mit einer gemeinsamen Trinkgeldkasse. Diese kann f\u00fcr den Arbeitnehmer zum Nachteil werden, sofern das Trinkgeld des Arbeitgebers ebenfalls in ihr landet. Denn dann ist die komplette Trinkgeldkasse versteuerungspflichtig.<\/p>\n\n\n\n Sofern man sich f\u00fcr eine Trinkgeldkasse im Friseursalon entscheidet, wird also dazu geraten, getrennte Beh\u00e4lter aufzustellen, in denen schlie\u00dflich das Trinkgeld f\u00fcr jeden Besch\u00e4ftigten extra gesammelt wird.<\/p>\n\n\n\n Was die Versteuerung angeht, richtet sich diese selbstverst\u00e4ndlich nach den oben zusammengefassten Angaben.<\/p>\n\n\n\n Mit dieser Frage m\u00fcssen sich vor allem Unternehmer besch\u00e4ftigen, die das Trinkgeld ihrer Mitarbeiter erhalten und an diese weitergeben. Zwar ist es im Rahmen des Lohns immer erforderlich, dass der Mitarbeiter seine Einnahmen versteuern muss, beim Trinkgeld gibt es jedoch eine Ausnahme:<\/p>\n\n\n\n Wird das Trinkgeld gesondert (abseits der Lohnzahlung) auf das Konto des Mitarbeiters \u00fcberwiesen, ist dieses f\u00fcr ihn unter Umst\u00e4nden steuerfrei.<\/p>\n\n\n\n Die M\u00f6glichkeit einer Einzahlung auf das Lohnkonto ist beim Trinkgeld durchaus m\u00f6glich. Doch sofern dieses gemeinsam mit dem regul\u00e4ren Lohn auf das Konto des Arbeitnehmers \u00fcberwiesen wird, ist es versteuerungspflichtig.<\/p>\n\n\n\n Der Grund hierf\u00fcr besteht darin, dass der Arbeitgeber das Trinkgeld bereits zuvor versteuert hat und somit die Pflicht auch an seinen Arbeitnehmer weitergibt.<\/p>\n\n\n\n Bei manchen kommt in Bezug auf das Thema Trinkgeld und Versteuerung noch immer Unsicherheit auf. In diesem Fall liegt vielleicht die Idee nahe, das Trinkgeld absichtlich zu versteuern, sodass man auf der sicheren Seite ist.<\/p>\n\n\n\n Allerdings haben Besch\u00e4ftigte in einem solchen Fall nur Nachteile. Denn freiwillig gezahlte Gelder, die weder in einer gemeinsamen Trinkgeldkasse gesammelt werden noch per Karte, sind in jedem Fall steuerfrei.<\/p>\n\n\n\n Nein! Erfolgte das Trinkgeld auf freiwilliger Basis seitens des Kunden, ist es grunds\u00e4tzlich steuerfrei, ganz gleich wie hoch es ausfiel.<\/p>\n\n\n\n Zwar handelt es sich bei sogenannten Bedienzuschl\u00e4gen ebenfalls um eine Art Trinkgeld, sie werden jedoch einer besonderen Gruppe zugeordnet. Als “Trinkgelder mit Rechtsanspruch” m\u00fcssen sie nicht nur auf den Bruttolohn angerechnet werden, sondern sind gleichzeitig auch wieder steuer- und sozialversicherungspflichtig.<\/p>\n\n\n\n Dieser Umstand sollte ebenfalls beachtet werden, sofern die Trinkgelder \u00fcber den Monat hinweg vom Arbeitgeber gesammelt und am Monatsende unter den Mitarbeitern aufgeteilt werden.<\/p>\n\n\n\n Dieser Beitrag ist in Kooperation mit dem\u00a0VFR Verlag f\u00fcr Rechtsjournalismus\u00a0entstanden.\u00a0<\/strong>Die Anw\u00e4ltinnen*Anw\u00e4lte des VFR informieren ab sofort regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber spannende arbeitsrechtliche Themen f\u00fcr Friseurunternehmerinnen*Friseurunternehmer.\u00a0 Im Friseursalon ist das Geben von Trinkgeld, \u00e4hnlich wie in Restaurants, zu einer Art Normalit\u00e4t geworden. Unter Umst\u00e4nden ist es jedoch notwendig, die erhaltenen Trinkgelder zu versteuern. Doch wann ist das so und wann nicht und woran sollte man hierbei noch denken? 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Wie l\u00e4uft das ab?<\/h2>\n\n\n\n
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Trinkgeld beim Unternehmer oder Selbstst\u00e4ndigen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Wie sollte Trinkgeld in einem Friseursalon gehandhabt werden?<\/h2>\n\n\n\n
Ist es m\u00f6glich, das Trinkgeld steuerfrei zu \u00fcberweisen?<\/h2>\n\n\n\n
Ist es m\u00f6glich, das Trinkgeld \u00fcber das Lohnkonto einzuzahlen?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Ist es m\u00f6glich, das Trinkgeld absichtlich zu versteuern?<\/h2>\n\n\n\n
Spielt die H\u00f6he des Trinkgeldes bei der Versteuerung eine Rolle?<\/h2>\n\n\n\n
Wie sieht es mit Bedienzuschl\u00e4gen aus?<\/h2>\n\n\n\n
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Weiterf\u00fchrende Links<\/em><\/strong>
www.arbeitsrechte.de\/trinkgeld<\/a>
www.vlh.de\/trinkgeld-ist-nicht-immer-steuerfrei<\/a>
<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"