{"id":46722,"date":"2024-12-06T11:57:45","date_gmt":"2024-12-06T10:57:45","guid":{"rendered":"https:\/\/jokira.at\/?p=46722"},"modified":"2024-12-06T11:57:46","modified_gmt":"2024-12-06T10:57:46","slug":"anhebung-mindestlohn-auf-1282-euro-ab-2025-was-das-fuer-deinen-salon-bedeutet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jokira.at\/news\/anhebung-mindestlohn-auf-1282-euro-ab-2025-was-das-fuer-deinen-salon-bedeutet\/","title":{"rendered":"Anhebung Mindestlohn auf 12,82 Euro ab 2025 – Was das f\u00fcr deinen Salon bedeutet"},"content":{"rendered":"\n

Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2025 um 41 Cent von 12,41 Euro auf 12,82 Euro anzuheben. Damit erh\u00f6ht sich automatisch auch die Verdienstgrenze f\u00fcr Minijobs, die dynamisch an die H\u00f6he des gesetzlichen Mindestlohnes gekoppelt ist.<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n

\u201eDie Erh\u00f6hung des Mindestlohns bedeutet f\u00fcr Arbeitgeber, dass sie zum Jahreswechsel 2024\/2025 pr\u00fcfen m\u00fcssen, ob bei ihren Minijobbern und Geringverdienern der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro eingehalten ist\u201c, sagt Ecovis-Experte und Steuerberater Andreas Islinger. Und weiter: \u201eDazu sollten sie die bestehenden Vertr\u00e4ge pr\u00fcfen lassen. Denn Fehler k\u00f6nnen schnell zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen und Bu\u00dfgeldern f\u00fchren.\u201c<\/p>\n\n\n\n

Was ihr jetzt tun m\u00fcsst und was die Anhebung f\u00fcr dich und dein Team im Salon bedeutet? Wir haben die wichtigsten Antworten f\u00fcr euch zusammengefasst!<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n

Was bedeutet Mindestlohn?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Seit der Einf\u00fchrung des Mindestlohn 2015 mit 8,50 Euro wurde er stetig angehoben. Der neue Mindestlohn hat Auswirkungen auf alle Arbeitsverh\u00e4ltnisse in Deutschland, unabh\u00e4ngig von Staatsangeh\u00f6rigkeit, Unternehmenssitz oder Wohnort der Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n\n\n\n

Besonders wichtig: Auch f\u00fcr Festgeh\u00e4lter, Akkord- oder St\u00fcckl\u00f6hne muss der Stundenlohn rechnerisch mindestens 12,82 Euro betragen. Kein Salon darf darunter verg\u00fcten \u2013 dies gilt selbstverst\u00e4ndlich auch f\u00fcr Saisonkr\u00e4fte und grenz\u00fcberschreitend eingesetzte Mitarbeitende.<\/p>\n\n\n\n

Wer beschlie\u00dft den Mindestlohn?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Die Mindestlohnkommission pr\u00fcft alle zwei Jahre die H\u00f6he des gesetzlichen Mindestlohns und kann eine Anpassung per Rechtsverordnung empfehlen. Sie bewertet dabei die Auswirkungen auf Arbeitnehmerschutz, Wettbewerbsbedingungen, Besch\u00e4ftigung, Branchen und Regionen sowie die Produktivit\u00e4t. Ihre Ergebnisse und Beschl\u00fcsse legt sie der Bundesregierung in einem Bericht vor.<\/a><\/p>\n\n\n\n

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Welcher Mindestlohn gilt aktuell?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Seit 1. Januar 2024    12,41 \u20ac pro Stunde
Ab 1. Januar 2025      12,82 \u20ac pro Stunde<\/p>\n\n\n\n

Wie \u00e4ndert sich die Minijobgrenze?<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Seit 1. Januar 2024    538 \u20ac pro Monat
Ab 1. Januar 2025      556 \u20ac pro Monat<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n

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Auswirkungen auf Minijobs-Arbeitszeiten<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Seit 2022 wird die Verdienstgrenze f\u00fcr Minijobs mit jeder Mindestlohnerh\u00f6hung angepasst – ab Januar 2025 liegt diese bei bis zu 556 Euro monatlich. Das entspricht etwa 43,3 Arbeitsstunden. So bleibt sichergestellt, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht reduzieren m\u00fcssen. Minijobs sind geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigungen mit h\u00f6chstens 556 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n

Arbeitgeber und Minijobber sollten zum Jahreswechsel Stunden und Lohn pr\u00fcfen, um \u00dcberschreitungen der Verdienstgrenze zu vermeiden.<\/a><\/p>\n\n\n\n

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Ausnahme Azubi<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro gilt nicht f\u00fcr Auszubildende. Jedoch erh\u00f6ht sich auch die Mindestausbildungsverg\u00fctung zum 1. Januar 2025 auf 682 Euro im ersten Lehrjahr.<\/p>\n\n\n\n

682 Euro<\/strong> im 1. Ausbildungsjahr (2024: 649 Euro)<\/p>\n\n\n\n

805 Euro<\/strong> im 2. Ausbildungsjahr (766 Euro) <\/strong><\/p>\n\n\n\n

921 Euro<\/strong> im 3. Ausbildungsjahr (876 Euro)<\/p>\n\n\n\n

955 Euro<\/strong> im 4. Ausbildungsjahr (909 Euro)<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n

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Weitere gesetzlich festgelegte Ausnahmen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Die Ausnahmen sollen Bildungs- und Berufsorientierung erleichtern und den Einstieg in den Arbeitsmarkt f\u00f6rdern. Der Mindestlohn gilt nicht f\u00fcr:<\/p>\n\n\n\n