Auch in Corona-Zeiten ist eine Schnnupperlehre möglich | C: Andonis Vassiliadis

Berufspraktische Tage im Friseursalon: der Weg zur Schnupperlehre

Schnuppertage sind wichtig, um Jugendliche bei der Berufsorientierung zu unterstützen. Was es über die Schnupperlehre zu wissen gibt …

Die Schnupperlehre ist ein Instrumente für Friseursalons, Jugendlichen ein realistisches Bild vom Friseurberuf zu vermitteln, Interesse zu wecken und die eigene Leidenschaft fürs Friseurhandwerk weiterzugeben. Auch in Zeiten von Corona ist das möglich: „Die individuelle Berufsorientierung bietet dem Betrieb und Jugendlichen trotz der aktuellen Situation die Chance, sich unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen kennenzulernen und ein Schnuppern durchzuführen.“, so der Wortlaut der WKO.

Was sind berufspraktische Tage?

Bekannt unter dem Begriff „Schnupperlehre bieten diese Tage Jugendlichen ab der 8. Schulstufe (4. Klasse Mittelschule oder Gymnasium, inkl. Poly bzw. Handelsschulen ect.) die Möglichkeit, einen Einblick in die Arbeitswelt der FriseurInnen zu erhaschen. Berufspraktische Tage können während der Unterrichtszeit stattfinden und die betreffende Schule sollte über das Schnuppern im Friseursalon informiert werden.

Schupperlehre im Salon – der rechtliche Rahmen 

  • Schnuppertage sollten nur aufgrund einer schriftlichen, individuellen Vereinbarung erfolgen, die gemeinsam mit dem interessierten Jugendlichen und dessen Eltern getroffen wird. Eine Vorlage bietet diese ►Formular Schnupperlehre (Quelle: qualitaet-lehre.at)
  • Jugendliche haben während der Schnupperlehre keinen Anspruch auf Bezahlung und unterliegen keiner Arbeitspflicht und keiner bindenden Arbeitszeit. Sie dürfen nicht in den Arbeitsprozess eingegliedert werden, da dadurch ein Arbeitsverhältnis mit allen arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen entsteht
  • Die Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes1 sowie des Arbeitnehmerschutzes sind ebenso zu berücksichtigen wie arbeitshygienische Vorschriften.
  • Eine Schnupperlehre unmittelbar vor Beginn eines Lehrverhältnisses sollten vermieden werden, denn die zeitliche Nähe kann dazu führen, dass die Zeit des Schnupperns als Lehrzeit mit allen arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen gilt.

Schnupperlehrling – das Versichertsein

  • SchülerInnen sind während der Schnupperlehre nach dem allgemeinen Sozial-versicherungsgesetz unfallversichert und müssen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden.
  • Durch Schnupperlehrlinge verursachte Schäden unterliegen dem allgemeinen Schadenersatzrecht. Die Haftung ist im Einzelfall zu prüfen.

Schnupperlehrling – ab wann und wie lang?

  • im Regelfall maximal 5 Tage
  • Anwesenheit im Betrieb: Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 18:00 Uhr bzw. samstags zwischen 7:00 und 13:00 Uhr, max. 8 Stunden täglich, max. 40 Stunden wöchentlich

Berufspraktische Tage – wer beaufsichtigt

  • eine geeignete Aufsichtsperson (MitarbeiterIn), die den Jugendlichen betreut und auch Kontakt zu Eltern und Schule hält.

Vorteile der Schnupperlehre:

  • Interesse und sich als Ausbildungsbetrieb profilieren
  • mögliche Lehrlinge besser kennenzulernen
  • geeignete Nachwuchsfachkräfte zu finden

Berufsschnuppern – wie kann das aussehen?

Schnupperlehrlinge dürfen Zuschauen, Fragenstellen und Ausprobieren und einfache, ungefährliche Tätigkeiten selbstständig und unter Aufsicht ausführen, wie z.B. Haare waschen am eigenen Kopf oder einem zweiten Schnupperlehrling. Macht einen Rundgang durch den Salon und erklärt, was den Schnupperlehrling erwarten wird.Lasst die Jugendlichen die Produkte eures Salons erforschen und ausprobieren. Ermöglicht Gespräche mit MitarbeiterInnen und Lehrlingen. Gebt realistische Einblicke in den Arbeitsalltag und die Lehrlingsausbildung und ein ehrliches Feedback am Ende der Schnupperlehre (ordentliches Abschlussgespräch). Zum Festhalten der Schnupperlehre empfiehlt sich das ►Schnuppertagebuch.

Schnupperlehrlinge finden

Informiert nahegelegene Schulen oder andere Orte in eurer Umgebung sowie eure die MitarbeiterInnen darüber, dass ihr Schnupperlehrlinge aufnehmt (z.B. Flyer). Und natürlich auf eurer Website und in Social Media, auf Berufsinfomessen, oder direkt bei Vorträgen in den Schulen.

Das geballte Wissen zum Thema gibt’s online bei der WKO: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Schnupperlehre.html oder im ► Berufspraktische Tage Folder der WKO.