54 frisch gekürte FriseurmeisterInnen dürfen nun offiziell auch vor ihrem Namen den Titel „Meisterin” oder „Meister” führen und ihre erworbenen Qualifikationen sichtbar machen …
Die Gewerbe – Wirtschaftskammer Wien ehrte die Absolventen und neuen MeisterbriefempfängerInnen
Unter Einhaltung strenger Corona-Regeln ehrte die Wiener Spartenobfrau für Gewerbe und Handwerk, Maria Smodics-Neumann, die neuen Nachwuchsmeister. Ausgezeichnet wurden Absolventinnen und Absolventen der Jahrgänge 2019 und 2020. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte im vergangenen Jahr keine Meisterfeier stattfinden. Den Meistertitel kann man sich seit kurzem als Teil des Namens wie einen akademischen Titel eintragen lassen.
Insgesamt 635 AbsolventInnen der Meister- und Befähigungsprüfung zählte das Wiener Gewerbe und Handwerk aus beiden Jahrgängen, darunter 54 Friseur und PerückenmacherInnen.
„Im Gewerbe und Handwerk ist die Qualifizierung zum Meister die wichtigste Form der beruflichen Weiterentwicklung. Ich freue mich, dass wir trotz der Pandemie so viele Meisterbriefe vergeben konnten. Das zeigt, wie krisensicher das Gewerbe und Handwerk ist“, so Smodics-Neumann.
Mit dem Titel „Meister/ Meisterin“
Seit dem 21. August 2020 können alle Personen, die eine Meisterprüfung abgelegt haben, den Titel „Meisterin” oder „Meister” offiziell vor ihrem Namen führen, um die erworbenen Qualifikationen sichtbar zu machen. Der Titel kann in vollem Wortlaut dem Namen vorangestellt werden, oder auch als Abkürzung: „Mst.” für Meister, „Mst.in” bzw. „Mstin” für Meisterin. Dieses Recht hat jeder, der die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat – direkt aufgrund der Gewerbeordnung.