Auf der Weihnachtsfeier zeigt der Chef seine Dankbarkeit und das Team kann in entspannter Atmosphäre zusammenwachsen.
Für viele, die dieses Beisammensein nicht schätzen, ist allerdings vielmehr eines die Frage:
Ist die Weihnachtsfeier Arbeitszeit oder Freizeit und gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Die kurze Antwort:
Findet die Weihnachtsfeier während der normalen Arbeitszeit statt, ist sie bezahlte Arbeitszeit. Dann gilt zwar keine rechtlich bindende Anwesenheitspflicht, aber wer nicht kommt, muss normal weiterarbeiten. Ist die Feier außerhalb der Arbeitszeiten und ist die Teilnahme freiwillig, so ist es keine Arbeitszeit. Es entstehen also auch keine abendlichen Überstunden.
Einen Rechtsanspruch auf eine Weihnachtsfeier gibt es nicht.
Dezember 2019
Credit: imSalon | Katriina Janhunen