Credit: Martin Steiger

10 Dinge rund ums Top Thema Friseur Stuhlmiete

Stuhlmiete – Platzmiete – Rent a Chair – Booth Rental, wie auch immer ihr das Kind benennt – ein selbstständiger Friseur mietet bei euch einen Arbeitsplatz

Der Begriff Stuhlmiete… Als Erstes sollte man verstehen, dass Stuhlmiete für den Mieter im Wesentlichen das Gleiche ist wie ein kleines Geschäft zu besitzen, dieses befindet sich allerdings in Ihrem Salon. Der Stuhlmietende ist sein eigener Chef, vereinbart Termine, kauft Produkte, kassiert, hat eine Steuernummer und bezahlt seine eigene Sozialversicherung. Er hat keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder bezahlte Weiterbildung, dafür aber besitzt er einen großen Freiraum in der eigenen Entwicklung und wird viel über Selbstständigkeit lernen. Für Sie als Saloninhaber bedeutet es eine unternehmerische Absicherung. 

Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Vermietung zum Fixpreis, Mietender benützt Ihre Infrastruktur 
2. Vermietung mit Umsatzbeteiligung unter vorheriger Festlegung
eines Mindestumsatzes. 

Vertrag… Abschließen ist wichtig. Darin halten Sie sämtliche Abmachungen fest: Mietpreis, Kündigungsfrist, welche Bereiche in der Nutzung inkludiert sind, welche nicht (Rezeption, WLAN, Buchhaltung, Kasse, Reinigung,…). „Wir haben eine 3-monatige Kündigungsfrist für beide Seiten vereinbart. In der Miete sind Getränkebewirtung der Kunden, Shampoo und Styling Produkte enthalten. Extra verrechnen wir Farben, diese werden zum Einstandspreis der Mieterin weiterverrechnet,” so ein Stuhlvermieter aus Wien. 

Steuerrechtliches…ist wie immer zu beachten. Die Einnahmen aus der Vermietung werden unter Mieteinnahmen aufgeführt. Der Materialverbrauch des Mieters muss ebenfalls in der Bilanz aufgeführt sein, allerdings extra dargestellt werden. Damit wird dem Finanzamt der größere Materialverbrauch bei gleich bleibendem Umsatz erklärt.
Der Mieter erhält eine monatliche Rechnung über Miete und Materialverbrauch. 

Gewerberechtliche Voraussetzung… für Stuhlmieter: Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Saloninhaber. Sie benötigen einen Gewerbeschein und haben damit die gleichen Auflagen wie ein Salonunternehmer zu erfüllen, also Meisterprüfung und Unternehmerprüfung. Mehr Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer im Gründerservice. 

Sozialversicherung… liegt vollständig in der Hand des Mieters.

Miete…! „Was kann ich eigentlich verlangen?“, wird am häufigsten gefragt. Nun, wie mit so vielem hängt dies von Lage, Salonpositionierung und Kundschaft ab. Da mir Stuhlvermietungen bis dato hauptsächlich in der Stadt bekannt sind, liegen die Mieten netto bei 800,- bis 1.300,- Euro, plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In guten Lagen können Mieter leicht einen monatlichen Umsatz von 5.000 Euro aufwärts generieren.
Und das erspart dem Mieter einiges an Arbeit, bedenkt man, dass sich die Mieter um nichts zu kümmern brauchen. Technik, Reparaturen, oder so profane, jedoch wichtige Dinge wie der Einkauf von Milch, Toilettenpapier und Reinigungsmitteln werden erledigt. Klärt jedoch auf jeden Fall im Vorhinein ab, welche vorhandene Salon-Infrastruktur mitbenützt werden darf. 

Arbeitszeit … ist in der Regel Sache des Mieters. Wenn Sie eine fixe Miete kassieren, ist es für Sie ohnehin nicht so wichtig. Sie können entscheiden, ob der Mieter einen Schlüssel erhält, um auch zu anderen als Ihren Öffnungszeiten arbeiten zu können. Diese Frage sollten Sie im Vorfeld eindeutig abklären.

Produktverkauf… ist eine Sache der Vereinbarung. Der Mieter kann eigene Produkte einkaufen und verkaufen, außer es existiert eine gegenteilige Vereinbarung – Sie sollten allerdings bestimmen, ob die gewählte Marke in Ihren Salon passt oder nicht. Es können auch nur die von Ihnen geführten Produkte verkauft werden. In diesem Fall sollten Sie vorher schriftlich eine etwaige Umsatzbeteiligung festhalten. Gegenseitiges Vertrauen ist dabei enorm wichtig – vor allem sollte die Produktentnahme per Strichliste organisiert werden. Themen, wie Produktlagerung, Preiskalkulation und Produktpräsentation im Salon sind vorab ein unausweichlicher Diskussionspunkt!

Terminvergabe/ Kundenstock … sind sicher die sensibelsten Berührungspunkte und gehören in die Verantwortung des Mieters. Um Vorwürfen der Kundenabwerbung nachhaltig vorzubeugen, ist eine strikte Trennung empfohlen. Wichtig ist, dass Sie im Vertrag verankern, dass der Mieter selbst verantwortlich für seine Kunden ist. Tipp: Auch die Regelung der Laufkundschaft muss besprochen werden!

Lehrlinge … können mitbenutzt werden und je nach Bedarf in den Mietpreis einkalkuliert werden. Das sollte vorab in jedem Fall besprochen und fixiert werden. Für Lehrlinge kann das eine sehr spannende Erfahrung sein. 

Salonmarketing… sollte im Vorfeld abgeklärt sein. Generell ist aber der Mieter für sein eigenes Marketing (Kundenansprache, Visitenkarten, etc.) verantwortlich. Wenn Sie ein Kundenfest oder ähnliches gemeinsam feiern – dann können Sie die Kosten danach im vorher definierten Splitt aufteilen. 

Preisstruktur… Die Preise des Mieters sollten zur Preispositionierung Ihres Salons passen. Sie können hier durchaus eine von bis Kategorie vorgeben, in die sich ein potenzieller Mieter einfügen muss.

Bewerbungen für Stuhlmiete gibt es noch relativ wenige. Aber die Nachfrage steigt und wird über kurz oder lang auch ein größeres Angebot nach sich ziehen. Aufgeschlossene Vorreiter sind ja bereits unterwegs. Haben Sie Bewerber, dann prüfen sie diese genauso gut wie bei einer Neueinstellung. Sie sollten sich fragen: Hat er einen eigenen Kundenstock und kann er so die monatliche Miete bezahlen? Passt die Klientel zu Ihrer Salonklientel? Ist der Kundenstock auch in realistischer geografischer Nähe? Um böse Überraschungen auszuschließen, können Sie einen Probemonat vereinbaren.
Schließlich ist es nach wie vor Ihr Salon, in dem sich das kleine Unternehmen des Stuhlmieters entfaltet, und es soll für beide Partner eine erfreuliche Zusammenarbeit werden.