Mit einem Auslandspraktikum in einem anderen Land Haare schneiden | C: Adobestock/GuGGGar C:

Auslandspraktika für Friseurlehrlinge? So funktioniert’s!

Der „War of Talents“ hat auch die Friseurbranche erreicht. Das Angebot von Auslandspraktika kann da ein Benefit sein, um die besten Lehrlinge für den Friseurberuf und den eigenen Salon zu begeistern

Der Aufenthalt in fremden Ländern ist Inspiration pur. Wenn man diese Erfahrung mit der lehrreichen Zeit eines Erasmusprogramms kombinieren kann, lassen sich neue Perspektiven, Kompetenz und ein erfrischter Geist mit nach Hause und an den Ausbildungsort bringen. Was viele Friseurlehrlinge und ihre AusbildnerInnen noch nicht wissen: Erasmus+ ermöglicht Lernenden ein fachbezogenes Praktikum im EU-Ausland zu absolvieren.

Konkret bedeutet das für Lehrlinge, dass sie EU-weit in Salons arbeiten und neue, wertvolle Erfahrungen für ihren Traumberuf und das Handwerk sammeln können. Nebenbei kommt man in den Genuss eines Auslandsaufenthaltes und lernt neue Orte kennen, wie es sonst nur im Urlaub möglich ist.

Vorteil für Lehrling und Ausbildungsstätte

Das Erasmus+ Praktikum erweitert die sprachlichen, fachlichen und interkulturellen Kompetenzen der Lehrlinge. Das alles sind Eigenschaften, die im modernen Salonalltag besonders hilfreich sein können. So profitiert auch der Salon von der internationalen Ausbildung der Jungfriseure.

Wer darf mitmachen und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Lehrlinge ab 16 Jahren, die idealerweise schon das 2. Lehrjahr abgeschlossen haben und LehrabsolventInnen innerhalb von 12 Monaten nach dem Lehrabschluss
  • Der Hauptwohnsitz muss in Österreich sein
  • Lehrlinge mit ausländischer Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz Österreich dürfen am Programm teilnehmen, allerdings ihr Praktikum NICHT im Herkunftsland absolvieren
  • Die Mindestdauer des Praktikums im Ausland beträgt 2 Wochen
  • Die Maximale Förderdauer beträgt 368 Tage. Förderbar sind der Zeitraum von Praktikumsbeginn bis Praktikumsende, die Wochenenden zwischen den Praktikumstagen sowie max. jeweils 1 An‐ und Abreisetag
  • Für den gesamten Förderzeitraum für Erasmus+ gilt, dass ein fachbezogenes Praktikum in einem ausländischen Betrieb absolviert werden muss. Reine Sprachaufenthalte werden nicht gefördert
  • Die Förderung ist einmalig: Lehrlinge dürfen die Erasmus+‐Förderung nur einmal in Anspruch nehmen. In begründeten Fällen ist es nach Rücksprache auch möglich, mehrmalige Erasmus+ Auslandspraktika vorzusehen

Finanzielle Unterstützung: Was wird gefördert?

Lehrlinge erhalten einen Zuschuss für Reise-, Versicherungs- und Aufenthaltskosten, die im Rahmen eines Berufspraktikums im EU-Ausland oder in einem der assoziierten Länder entstehen. Die Förderung ist je nach Zielland unterschiedlich und wird in Form von Tagespauschalen sowie einer Reisepauschale gewährt. Es werden keine bezahlten Praktikumsplätze vermittelt.

Für Lehrbetriebe besonders interessant

Lehrbetriebe, die den Richtlinien entsprechen, können die Brutto-Lehrlingsentschädigung rückerstattet bekommen. Für Lehrlinge, deren Lehrberechtigte den in den Richtlinien genannten Voraussetzungen entsprechen, gibt es die Möglichkeit eine Praktikumsprämie in Höhe von 15€ pro Tag sowie eine Sprachkursförderung zur Vorbereitung auf das Auslandspraktikum zu erhalten.

Wie und wo kann man am Erasmus+ Programm teilnehmen?

Die Auslandspraktika werden von IFA Wien organisiert und die Ausschreibung der freien Plätze erfolgt zwei Mal jährlich. Alle Informationen und Details zur Anmeldung zum Erasmus+ Praktikum auf https://ifa.or.at/