Schnuppern gilt heute mehr denn je, um Jugendliche bei der Berufsorientierung zu unterstützen und für den Friseurberuf zu begeistern. Was ihr über die Schnupperlehre wissen müsst …
Die Schnupperlehre bietet Friseursalons die Möglichkeit, Jugendlichen ein realistisches Bild vom Friseurberuf zu vermitteln. Es wird Interesse geweckt und die eigene Leidenschaft fürs Friseurhandwerk weitergegeben.
Was sind berufspraktische Tage?
Bekannt unter dem Begriff „Schnupperlehre“ bieten diese Tage Jugendlichen ab der 8. Schulstufe (4. Klasse Mittelschule oder Gymnasium, inkl. Polytechnikum, bzw. Handelsschulen etc.) die Möglichkeit, einen Einblick in die Arbeitswelt der FriseurInnen zu erhaschen. Berufspraktische Tage können während der Unterrichtszeit an höchstens 5 Tagen pro Unterrichtsjahr stattfinden. Die betreffende Schule sollte über das Schnuppern im Friseursalon informiert werden.
Schnupperlehre im Salon – der rechtliche Rahmen
- Schnuppertage sollten nur aufgrund einer schriftlichen, individuellen Vereinbarung erfolgen, die gemeinsam mit dem interessierten Jugendlichen und dessen Eltern getroffen wird. Eine Vorlage bietet diese ►Formular Schnupperlehre (Quelle: qualitaet-lehre.at)
- Jugendliche haben während der Schnupperlehre keinen Anspruch auf Bezahlung und unterliegen keiner Arbeitspflicht und keiner bindenden Arbeitszeit. Sie dürfen nicht in den Arbeitsprozess eingegliedert werden, da dadurch ein Arbeitsverhältnis mit allen arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen entsteht
- Die Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes sowie des Arbeitnehmerschutzes sind ebenso zu berücksichtigen wie arbeitshygienische Vorschriften.
- Eine Schnupperlehre unmittelbar vor Beginn eines Lehrverhältnisses sollten vermieden werden, denn die zeitliche Nähe kann dazu führen, dass die Zeit des Schnupperns als Lehrzeit mit allen arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen gilt.
- Es liegt kein Dienstverhältnis in wirtschaftlicher und persönlicher Abhängigkeit gegen Entgelt vor.
Schnupperlehrling – das Versichertsein
- SchülerInnen sind während der Schnupperlehre nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz unfallversichert und müssen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden.
- Durch Schnupperlehrlinge verursachte Schäden unterliegen dem allgemeinen Schadenersatzrecht. Die Haftung ist im Einzelfall zu prüfen.
Schnupperlehre – Bezahlung
- Die Tätigkeit erfolgt unentgeltlich und die Schüler*in erhält vom Betrieb weder ein Taschengeld noch Sachbezüge.
- Im Rahmen der Schnupperlehre besteht weder Anspruch auf Entgelt laut Kollektivvertrag, noch gebührt Urlaubs-, Feiertags- oder Krankenentgelt. Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge fallen nicht an.
- Aufgrund der Unentgeltlichkeit der Tätigkeit ergibt sich keine Lohnsteuerpflicht.
Schnupperlehrling – ab wann und wie lang?
- Im Regelfall maximal 5 Tage
- Anwesenheit im Betrieb: Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 18:00 Uhr bzw. samstags zwischen 7:00 und 13:00 Uhr, max. 8 Stunden täglich, max. 40 Stunden wöchentlich
Berufspraktische Tage – wer beaufsichtigt
- eine geeignete Aufsichtsperson (MitarbeiterIn), die den Jugendlichen betreut und auch Kontakt zu Eltern und Schule hält.
Vorteile der Schnupperlehre:
- Interesse und sich als Ausbildungsbetrieb profilieren
- mögliche Lehrlinge besser kennenzulernen
- geeignete Nachwuchsfachkräfte zu finden
Berufsschnuppern – wie kann das aussehen?
Schnupperlehrlinge dürfen Zuschauen, Fragenstellen und Ausprobieren und einfache, ungefährliche Tätigkeiten selbstständig und unter Aufsicht ausführen, wie z.B. Haare waschen am eigenen Kopf oder einem zweiten Schnupperlehrling. Macht einen Rundgang durch den Salon und erklärt, was den Schnupperlehrling erwarten wird.Lasst die Jugendlichen die Produkte eures Salons erforschen und ausprobieren. Ermöglicht Gespräche mit MitarbeiterInnen und Lehrlingen. Gebt realistische Einblicke in den Arbeitsalltag und die Lehrlingsausbildung und ein ehrliches Feedback am Ende der Schnupperlehre (ordentliches Abschlussgespräch). Zum Festhalten der Schnupperlehre empfiehlt sich das Schnuppertagebuch.
Schnupperlehrlinge finden
Informiert nahegelegene Schulen oder andere Orte in eurer Umgebung sowie eure die MitarbeiterInnen darüber, dass ihr Schnupperlehrlinge aufnehmt (z.B. Flyer). Und natürlich auf eurer Website und in Social Media, auf Berufsinfomessen, oder direkt bei Vorträgen in den Schulen.
Das geballte Wissen zum Thema gibt’s online bei der WKO: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Schnupperlehre.html oder im ► Berufspraktische Tage Folder der WKO.