Ausfallbonus mindestens 30 Prozent, Umsatzeinbruch November und Dezember Ersatzrate des Umsatzrückganges mit 40% und die Neuauflage des Härtefallfonds ….
Die Bundesinnung zeigt sich erfreut, dass ihre wesentlichen Forderungen nach mehr als 10 Verhandlungsrunden erfüllt wurden: Der Ausfallbonus von mindestens 30% statt 40%, der Umsatzeinbruch von 50% im November und Dezember und dass Friseure bei der Ersatzrate des Umsatzrückganges mit 40% eingestuft werden.
Die Details der Wirtschaftshilfen im Überblick:
Ausfallsbonus III
- mind. 30 % Umsatzeinbruch im November und Dezember bzw. 40 % Umsatzeinbruch Jänner bis März (Vergleich zu November, Dezember sowie März 2019 bzw. 2020 im Jänner und Februar)
- Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
- Maximaler Rahmen: 2,3 Mio. EUR (statt 1,8 Mio)
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022
- Beantragung: ab 10. Dezember 2021
- Neugründungen mit Umsätzen vor dem 01.11.2021 sind antragsberechtigt
Verlustersatz
mind. 50 % Umsatzeinbruch von November bis Dezember im Vergleich zu November/Dezember 2019 bzw. mind. 40 % Umsatzeinbruch von Jänner bis März im Vergleich zu Jänner, Februar und März 2019
Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
Neuauflage für den Zeitraum Jänner 2022 bis März 2022
- Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt 10 Mio.)
- Beantragung: Anfang 2022
- Neugründungen mit Umsätzen vor dem 01.11.2021 sind antragsberechtigt
Härtefall-Fonds
Seit 1. Dezember sind die Anträge für den Härtefall-Fonds möglich.
Weitere Infos unter wko.at/haertefall-fonds:
Genauere Informationen zu den Wirtschafthilfen gibt’s HIER auf der WKO-Webiste!