AdobeStock_169867198

Was sind Barbiere und Barbierinnen ?

Barbiere und Barbierinnen sind Profis für Herrenfrisuren, die sich auf das Handwerk der Bartpflege verstehen. Zusätzlich zum Männerhaarschnitt bieten sie das Rasieren, Schneiden und Trimmen von Bärten an. Dazu nutzen sie hochwertige Bartöle, Aftershave-Lotionen und Haarpomade. Außerdem haben sie auch oft kosmetische Zusatzleistungen wie Augenbrauen zupfen, Pediküre oder Gesichtsmassagen in ihrem Angebot.

Was macht einen Barbershop so einzigartig?

Der Barbershop bietet ein Gesamtkonzept, das ganz auf die ästhetischen Bedürfnisse des klassischen Männerrollenbilds zugeschnitten ist. Das fängt schon beim Handwerk an: Mann wird von einem Spezialisten betreut der Bart und Frisur passend zu Typ und Gesichtsform gestaltet. Dafür hat er Techniken verinnerlicht, die in der üblichen Friseurausbildung nur oberflächlich behandeln werden. Diese Techniken hat er in einer Zusatzausbildung als Barbier/in gemeistert. Er beherrscht Bart- und Haarstile mit klingenden Namen wie Chin Puff, Pompador, Flat Top Boogie, Ducktail und viele mehr.

Auch die Atmosphäre in eine Barbershop ist an ihr männliches Klientel angepasst: Es dominieren coole Retro-Designs und Vintage-Looks. Die Inneneinrichtung ist von Vollholz, Leder und Stahl geprägt. In einigen Barbershops herrscht ein lässiges Rock ’n’ Roll-Feeling, anderen hingegen wecken Erinnerungen an das England der 20er und 30er.

Sie sind daher auch sozialer Ort zum Austausch für Männer aus allen gesellschaftlichen Schichten: Zum Haarschnitt wird ein kühles Bier oder ein Glas Whiskey gereicht. Playstation oder Tischfußball verkürzen die Wartezeit.

Doch eines habe sie alle Gemeinsam: Sie sind ein Ort in dem die Bedürfnisse des Mannes im Vordergrund stehen.

Haare schneiden in Barberhops ohne Friseurmeisterprüfung?

Barbiere/innen sind oft bereits Friseurmeister und bieten Bartpflege als zusätzliche Leistung an. Für alle die keinen Friseur-Meistertitel vorweisen können und dennoch als Barbier/in das Haupthaar schneiden wollen gibt es Folgendes zu beachten:

Haare schneiden und andere klassischen Friseurdienstleistungen dürfen in einem Barbershop nur dann ausgeübt werden, wenn dieser als Friseurbetrieb mit Meistertitel geführt wird.

Achim Kraisel, Experte für Handwerksrecht bei der HWK Region Stuttgart fasst es folgendermaßen zusammen:

“In den baden-württembergischen Kammern handhaben wir es so, dass der Brillenbügel die Grenze zieht. Alles, was darüber geschnitten wird, ist dem Friseurhandwerk zuzuordnen und bedarf eines Meisterbriefs.”

Es gibt allerdings fünf Ausnahmeregeln der Handwerksordnung (HwO), durch die es trotzdem möglich ist das Friseurhandwerk in einen Barbershop ohne Meisterbrief anzubieten:

  •   Fachlicher Betriebsleiter: Der Gründer stellt einen Friseurmeister als Betriebsleiter an. Dieser muss so gestellt sein, dass er den Betrieb in handwerklicher Hinsicht verantwortlich leiten kann. Zudem muss er in Vollzeit beschäftigt sein.
  •   § 7a HwO: Der Gründer ist bereits mit einem anderen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen und kann die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Friseurhandwerk durch Berufserfahrung oder eine Sachkundeprüfung nachweisen.
  •   § 7b HwO: Friseurgesellen, die mehrere Jahre und in leitender Stellung in ihrem Beruf gearbeitet haben, können ebenfalls die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.
  •   § 8 HwO: Eine Ausnahmebewilligung ist möglich, wenn es für den Antragsteller eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, die Meisterprüfung abzulegen. Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten muss er anderweitig nachweisen.
  •   § 9 HwO: Der Antragsteller ist Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz und kann nachweisen, dass er in seinem Heimatland bereits mehrere Jahre einen Betrieb im Friseurhandwerk geleitet hat.

Durch die Ausnahmeregeln nach Paragraf 7, 8 und 9 kann die Handelskammer z.b. eine beschränkte Genehmigung zur selbstständigen Ausübung als “Herrenfriseur” erteilen. In diesem Fall dürfen Friseurdienstleistungen nur eingeschränkt angeboten werden. Abhängig von der Entscheidung der Handelskammer sind danach Leistungen wie Haare waschen, schneiden und föhnen erlaubt. Das Färben von Haaren bzw. der Einsatz von Chemikalien kann untersagt werden.

Zuletzt bleibt folgende Ausnahmereglungen für Barbershops:

  •  Minderhandwerkliche Tätigkeit: Als nicht wesentliche Tätigkeiten sind solche zu werten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar, für das betreffende Handwerk nebensächlich oder nicht aus dem Friseurhandwerk entstanden sind.

Wird die Ausnahmereglungen “Minderhandwerkliche Tätigkeit” bewilligt, dürfen ihn einen Barbershop keine klassischen Friseurdienstleistungen angeboten werden.

Möglich sind dadurch ausschließlich Dienstleistungen wie z.b.:

  • Bart rasieren, schneiden und trimmen
  • Ohrhaar- und Gesichtshaarentfernung
  • Augenbrauen zupfen
  • Maniküre und Pediküre
  • Heißkompressen, Aftershave-Behandlung, Gesichtsmassage

Ausbildung als Barbier/in

Eine einheitliche Ausbildung als Barbier/in gibt es bis jetzt noch nicht. Die meisten Barbiere/innen sind gelernte Friseure und haben in ihrer Ausbildungszeit grundlegende Fertigkeiten für Herrenfrisuren und Bartpflege gelernt. Nach der Friseurausbildung gibt es die Möglichkeit in eigenen Akademien von Barbershops den Beruf des Barbiers zu meistern. Außerdem besuchen viele Friseure Länder wie England, Italien oder die Türkei um von den Barbier-Profis zu lernen. Denn dort besteht schon eine lange Tradition von Barbershops.

Job als Barbier/in finden

Für alle die Ihre Ausbildung zum Barbier bereits erfolgreich absolviert haben und jetzt nach Ihrem Traumjob suchen: Glückwunsch!
Hier findest du Stellenangebote und Jobs für Barbiere.