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Friseur ist bundesweiter Mangelberuf

Die Mangelberuf-Liste in Österreich wurde auch 2024 ausgeweitet. Seit heuer befindet sich der Friseurberuf auf der Engpass-Berufsliste. Ausgebildeten Fachkräften aus dem Ausland wird nun ein einfacherer Arbeitsmarktzugang per Rot-Weiß-Rot-Karte ermöglicht.

Mangelberuf Friseur

Der Trend setzt sich fort. War der Friseurberuf  2021 noch in zwei Bundesländern (Oberösterreich und Salzburg) auf der Engpassberuf-Liste zu finden, folgten 2022 und 2023 sukzessive weitere Bundesländer. 2024 stehen alle Bundesländer auf der Liste, der Fachkräftemangel schlägt zu, denn in ganz Österreich stehen nicht genügend Arbeitnehmerinnen*Arbeitnehmer zur Verfügung, um freie Friseurstellen zu besetzen. Für Unternehmer*innen und Arbeitgeber*innen ist dies eine massive Herausforderung.

Fachkräfte aus dem Ausland

Für Nicht-EU-BürgerInnen, die ausgebildete Fachkräfte sind, bedeutet eine Auflistung in der Mangelberufsliste ein einfacherer Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Veröffentlicht wird die Liste vom Arbeitsministerium.

Wichtig dabei ist zu beachten, dass ausländische Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG für eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber mit Betriebssitz in einem der betroffenen Bundesländer zugelassen werden kann. 

Rot-Weiß-Rot – Karte

Die Rot-Weiß-Rot – Karte kann von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten (einem Staat außerhalb der EU) beantragt werden. Die Rot-Weiß-Rot – Karte wird für 24 Monate ausgestellt und berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem/einer bestimmten Arbeitgebenden. 

Fachkräfteverordnung

Als Mangelberufe kommen für die Fachkräfteverordnung Berufe in Betracht, für die pro gemeldete offene Stelle höchstens 1,5 Arbeitssuchende vorgemerkt sind.

Die Fachkräfteverordnung ist die Grundlage für die Zulassung von Fachkräften aus Drittstaaten im Rahmen der „Rot-Weiß-Rot-Karte“. Fachkräfte erhalten diese für die Beschäftigung in einem Betrieb, wenn sie eine abgeschlossene einschlägige Ausbildung nachweisen können und zudem die Mindestpunkte für die sonstigen festgelegten Zulassungskriterien erreichen.