Während des 4ten Lockdowns im Osten im April 2021 werden auch Friseurbetriebe Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Eine freiwillige Trinkgeldersatz-Option ist möglich, aber…
Nachdem der Osten Österreichs mit 1. April in eine „Osterruhe“ geschickt wurde, die mittlerweile in Wien und Niederösterreich bis 2. Mai 2021 verlängert wurde, werden auch die körpernahen Dienstleistungsbetriebe wieder Kurzarbeit in Anspruch nehmen müssen.
Zum teilweisen Ersatz des während der Schließung von Betrieben „ausgefallenen“ Trinkgelds können ArbeitgeberInnen die Bemessungsgrundlage ihrer Arbeitnehmer in Kurzarbeit um bis zu 5 % erhöhen. Dies gilt aktuell noch bis 30. Juni 2021 und können seit 1.4. beantragt werden.
Sie führen zu einer entsprechend höheren KA-Beihilfe für die Ausfallstunden und zu einem höheren Bruttoentgelt für AN.
Achtung: Allfällige Erhöhungen der Bemessungsgrundlage während der Kurzarbeit verringern die Möglichkeit der 5 %-Erhöhung der Beihilfe. Mit 1.4. wurden die Kollektivverträge um 1,4% erhöht, somit ist eine Erhöhung nur noch um 3,6 % möglich. Freilich kann man auch mehr erhöhen, erhält die Differenz dann jedoch nicht ersetzt.
► Sozialpartnrevereinbarung Corona Kurzarbeit ab 1.4.2021
ABER wie immer: Zu Risiken und Nebenwirkungen auf ihre Nerven fragen Sie Arzt oder Apothekerin, um optimal zu handeln, ihre/n SteuerberaterIn
Christine Heitzinger, Vorsitzende des Fachbereichs Dienstleistungen der Gewerkschaft vida, appelliert an UnternehmerInnen, diese Option bei der Beantragung der Kurzarbeit zu berücksichtigen: „Mit dem neuerlichen Lockdown in der Ostregion passiert es jetzt das vierte Mal in den vergangenen 13 Monaten, dass den KollegInnen die Türen der Betriebe vor der Nase zugeschlagen wurden. Das ist auch für die Psyche der Menschen, die alle sehr gerne ihrer Arbeit nachgehen und den Kundinnen und Kunden etwas Gutes tun wollen, eine sehr schwierige Situation.“
Im Übrigen fordert vida neben der Trinkgeldersatz-Option für die Beschäftigten einen Fixkostenzuschuss. „Das Ersparte der KollegInnen ist nach so vielen Monaten mit weniger Einkommen aufgebraucht“, so Gewerkschafterin Heitzinger, die betont, dass hier nicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den körpernahen Dienstleistungsbetrieben vergessen werden darf. „Ein Fixkostenzuschuss ist unumgänglich, wenn die Regierung nicht Armut unter den Betroffenen riskieren will. Sie sind völlig unverschuldet in diese Situation geraten und es scheint so, als müssten sie jetzt bereits zum vierten Mal die Suppe auslöffeln. Das werden wir nicht akzeptieren.“
Download: Sozialpartnervereinbarung-corona-kurzarbeit-ab-1-4-2021.pdf