Die neuen Löhne für das Friseurgewerbe ab 1.4.2020
Wie jedes Jahr zum 1.4.2020 gibt es die neuen kollektivvertraglichen Löhne für Friseure und Friseurinnen.
Die neuen kollektivvertraglichen Mindestlonatslöhne ab 1.4.2020:
- Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer € 1.501,–
- im 1. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.530,–
- im 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.561,–
- im 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.601,–
- ab dem 6. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.725,–
Monatliche Lehrlingsentschädigung / Ausbildungsverhältnis im 2. Bildungsweg/Berufspraktikum – Modeschule Hallein
- 1. Lehrjahr € 565,–
- 2. Lehrjahr € 660,–
- 3. Lehrjahr € 874,–
- 4. Lehrjahr € 965,–
Das gesamte Lohnabkommen gibt es untenstehend zum Download!
Kurzarbeit in Zeiten von Corona
Für Salonunternehmer, die ihre Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet haben: Die Lohnverrechnung und das AMS passen die Gehälter ab April automatisch an.
Download
Lohnvertrag ab 1.4.2020 Friseure (.pdf)
März 2020
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