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Neue Löhne für das Friseurgewerbe ab 1.4.2020

Die neuen Löhne für das Friseurgewerbe ab 1.4.2020

Wie jedes Jahr zum 1.4.2020 gibt es die neuen kollektivvertraglichen Löhne für Friseure und Friseurinnen.

Die neuen kollektivvertraglichen Mindestlonatslöhne ab 1.4.2020:

  • Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer € 1.501,–
  • im 1. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.530,–
  • im 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.561,–
  • im 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.601,–
  • ab dem 6. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.725,–

Monatliche Lehrlingsentschädigung / Ausbildungsverhältnis im 2. Bildungsweg/Berufspraktikum – Modeschule Hallein

  • 1. Lehrjahr € 565,–
  • 2. Lehrjahr € 660,–
  • 3. Lehrjahr € 874,–
  • 4. Lehrjahr € 965,–

Das gesamte Lohnabkommen gibt es untenstehend zum Download!

Kurzarbeit in Zeiten von Corona

Für Salonunternehmer, die ihre Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet haben: Die Lohnverrechnung und das AMS passen die Gehälter ab April automatisch an.

Download
Lohnvertrag ab 1.4.2020 Friseure (.pdf)

März 2020
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