Kosmetik und Fußpflege nabeln sich vom Friseurkollektiv ab, ab 1.10. gelten neue Rahmenbedingungen. Lehrlinge erhalten eigenes Lehrlingseinkommen, welches leicht über der Friseur-Lehrlingsentschädigung liegt.
Gewerkschaft vida und die Innung für Kosmetik haben eine zukunftsweisende Einigung getroffen und einen neuen Kollektivvertrag für ArbeiterInnen des Fußpflege-, Kosmetik- und Massagegewerbes veröffentlicht, der ab 1.10. gültig wird…
Am 1. Oktober 2021 tritt der neue Kollektivvertrag für ArbeiterInnen sowie Lehrlinge des Fußpflege-, Kosmetik- und Massagegewerbes in Kraft.
Neu:
- Bundesweit einheitliche Gültigkeit
- Vordienstzeiten von bis zu fünf Jahren werden angerechnet
- Ausgeübte Mehrfachausbildung wird belohnt mit 40 € mehr
Dies gilt zum Beispiel für eine MitarbeiterIn, die Friseurlehre und Kosmetiklehre abgeschlossen hat und beide Berufe im Salon ausübt. - Ab 1.Januar 2022 erhalten Lehrlinge ein eigenständigesLehrlingseinkommen. Bisher wurde nach dem Kollektivvertrag der Friseure entlohnt.
1.LJ 600 €, 2.LJ 700 €, 3.LJ 900 €, 4.LJ 1.000 € brutto
Der Einstiegslohn liegt ab 1.10.2021 bei 1.610,- Euro brutto für eine Fachkraft. Gelten wird der erstmals bundesweite Kollektivvertrag bis 31. Mai 2023.
Alle Verträge als PDF zum Download:
Der neue Rahmenkollektivvertrag und die neue Lohnordnung für ArbeiterInnen gelten ab 1.10.2021.
- Rahmenkollektivvertrag mit Gültigkeit ab 1.10.2021 | ►(PDF-Download)
- Lohnordnung mit Gültigkeit ab 1.10.2021 | ►(PDF-Download)
- Erläuterungen und Einstufungsbestimmungen | ►(PDF-Download)
- Umstiegsdienstzettel | ►(PDF-Download)
„Es war eines unserer Ziele, für die Kolleginnen und Kollegen eine bundesweite Einigung zu erzielen. Das ist uns auch gelungen“, freut sich Christine Heitzinger, Vorsitzende des Fachbereichs Dienstleistungen der Gewerkschaft vida. „Wir geben unseren Arbeitgeberbetrieben damit Rechtssicherheit und schaffen Klarheit und Wettbewerbsgleichheit in unseren Branchen“, zeigt sich auch WKÖ-Bundesinnungsmeisterin Dagmar Zeibig erfreut über die Einigung.
Der Kollektivvertrag bringt einige Neuerungen mit sich. So werden Vordienstzeiten von bis zu fünf Jahren angerechnet. „Das heißt, auch wenn Kolleginnen und Kollegen ihren Betrieb wechseln, fallen sie nicht mehr um Berufsjahre um. Das ist ein toller Verhandlungserfolg“, so Heitzinger. Eine wesentliche Neuerung betrifft auch die Mehrfachqualifikation: Verfügen Beschäftigte über zwei Ausbildungen und üben diese auch aus, bekommen sie monatlich um 40 Euro brutto mehr. „Haben Kolleginnen und Kollegen zum Beispiel Ausbildungen für Fußpflege und Kosmetik, zahlt sich das finanziell aus – vorausgesetzt sie führen beide Tätigkeiten auch aus“, so vida-Gewerkschafterin Heitzinger. Auch für Lehrlinge gibt es eine Neuerung: Nachdem Lehrlinge bisher nach dem Kollektivvertrag Friseure entlohnt wurden, greift – allerdings erst mit 1. Jänner 2022 – ein eigenständiges Lehrlingseinkommen. Im ersten Lehrjahr bekommen Lehrlinge demnach 600 Euro brutto, im zweiten 700 Euro, im dritten 900 Euro und im vierten Lehrjahr 1000 Euro.
Flexiblere Arbeitszeiten
Die Möglichkeit, Arbeitszeiten flexibel mit den ArbeitnehmerInnen zu vereinbaren und die Klarstellung, dass Studios auch am Samstag bis 18 Uhr geöffnet sein können, sind Pluspunkte nicht nur im städtischen Bereich. „Dass es keine Zuschläge für Arbeiten zwischen 7 Uhr und 20 Uhr gibt, ist für Mitgliedsbetriebe, die beispielsweise in Einkaufszentren angesiedelt sind, wichtig und spiegelt geänderte Kundenerwartungen und Vermietervorgaben wider“, sagt Arbeitgeber-Vertreterin Zeibig. vida-Gewerkschafterin Heitzinger betont dementsprechend die konstruktiven und guten Gespräche und verweist auf den Zuschlag in Höhe von 25 Prozent für Normalarbeitsstunden am Sonntag. Die Kündigungsmöglichkeiten zu jedem 15. sowie zum Monatsletzten ermöglichen es auch in Zukunft, auf betriebswirtschaftliche Entwicklungen flexibel zu reagieren.
Die Sozialpartner verständigten sich weiters auf jährliche Lohnerhöhungen beginnend mit Juni 2023. „Die vergangenen 15 Monate waren durch die verordneten Betriebsschließungen für die Betriebe und ihre Beschäftigten alles andere als einfach. Man merkt, dass beide Seiten etwas für die Beschäftigten tun und die Branche weiterbringen wollen“, schließen die vida-Fachbereichsvorsitzende und die Bundesinnungsmeisterin.
Der neue Kollektivvertrag gilt für rund 4.500 Beschäftigte und Lehrlinge in 2.110 Arbeitgeberbetrieben in den Bereichen Fußpflege, Massage, Kosmetik, Visagistik, Nagelstudios, Pigmentieren, Tätowieren und Piercen. (PWK397/HSP)