Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer bis zu € 3.000,00 im Kalenderjahr sind ab 2022 von der Einkommensteuer befreit. Dabei sind einige Regelungen zu beachten:
- Die Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmer*innen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer*innen gewährt werden, wobei die Zahlung nicht aufgrund bestimmter lohngestaltender Vorschriften erfolgen darf. Eine innerbetriebliche Vereinbarung steht der Steuerbefreiung aber nicht entgegen.
- Der Höchstbetrag pro Arbeitnehmer liegt jährlich bei maximal € 3.000,00. Dabei ist es möglich, an die für das jeweilige Unternehmen passende, objektivierbare Erfolgsgröße (z. B. Umsatz, Betriebsergebnis) anzuknüpfen.
Es besteht eine absolute Deckelung für die Gesamtsumme der ausbezahlten Gewinnbeteiligungen: Diese darf den steuerlichen Vorjahresgewinn des Unternehmens nicht übersteigen!
- Die Gewinnbeteiligung darf nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden. Individuell vereinbarte Leistungsbelohnungen, die bisher vom Arbeitgeber freiwillig gewährt wurden, sollen laut Erläuterungen zur Gesetzesänderung dabei nicht als Teil des bisher gezahlten Arbeitslohns gelten.
Diese Befreiung betrifft nur die Lohnsteuer, nicht aber Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnnebenkosten.
Weitere Informationen: www.interrevision.at