Mit dem‚ Ausweis für “Vertriebene” erlangen Ukrainische Flüchtlinge ihr Aufenthaltsrecht und können eine Beschäftigungsbewilligung erhalten. Was es dazu zu wissen gilt und wichtige Links …
Die Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung durch das AMS ist in Österreich erforderlich. Erst damit kann eine Ukrainerin bei Ihnen im Betrieb angestellt werden.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist die öffentliche Arbeitsmarktverwaltung in Österreich und unterstützt UkrainerInnen dabei, im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. In drei Sprachen wird erklärt, welche Schritte zu unternehmen sind, um eine Beschäftigungsbewilligung zu erhalten. Ebenfalls stehen persönliche Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
► Ukraine Informationsseite des AMS
Viele Ukrainerinnen erkundigen sich bereits auf ihrem Fluchtweg nach einer Arbeitsmöglichkeit am Zielort. Dabei stoßen viele Friseur*innen bereits unterwegs auf unsere Friseurjob-Liste auf jokira.at ► #friseurinnenfuerukraine .
Hat sich bei Euch bereits eine Ukrainerin gemeldet, so findet Ihr hier hilfreiche Informationen auf der WKO Info Seite für Unternehmer*innen. Hier werden relevante Fragen beantwortet wie
- Wie kommen ukrainische Staatsangehörige zu dem „Ausweis für Vertriebene“?
- Wann dürfen ukrainische Flüchtlinge als ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden?
- Wie lange dauert es, bis UnternehmerInnen ukrainische ArbeitnehmerInnen bei sich einstellen können?
- Ist ein Asylantrag notwendig?
- Wo können geflüchtete Ukrainer in Österreich Bankkonten eröffnen? Welche Unterlagen sind erforderlich? Was ist, wenn kein fester Wohnsitz in Österreich vorhanden ist?
Und viele mehr!
Bei uns könnt Ihr Euch gratis listen lassen, um gezielt von ukrainischen Friseurinnen finden zu lassen.
Dann schreibt uns eine Mail an hallo@jokira.at mit folgenden Angaben: Salonname | Ansprechperson | Straße | PLZ Ort | Bundesland | Telefon | E-Mail | Webadresse