Telefonische Krankmeldung für Friseure ab 01.09. nicht mehr möglich

Ohne persönliches Erscheinen, sondern nur mit einem Griff zum Telefonhörer kann man sich als ArbeitnehmerIn aktuell noch krankmelden.

Nun läuft das Modell, das zur Eindämmung des Corona-Virus eingeführt wurde, mit Ende August aus.

Um Ansteckungen zu vermeiden, wird aktuell ArbeitnehmerInnen noch die Möglichkeit geboten, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Arzt/der Ärztin aufzunehmen. Ohne einen persönlichen Besuch wird anschließend die Krankmeldung an die ÖGK gesendet und ArbeitgeberInnen können elektronisch einsehen, welche/r MitarbeiterIn krankgemeldet ist. Die krank gemeldete Person kann die Krankenbestätigung online unter meinesv.at abrufen.

Die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) hat uns telefonisch mitgeteilt, dass sich die Lage je nach Situation aber wieder ändern kann. Fakt ist aber, dass die telefonische Krankmeldung ab September 2020 mit heutigem Stand nicht mehr möglich sein wird.

Beibehalten wird aber laut ÖGK das papierlose Rezept sowie die telemedizinische Behandlung, die mit Aufkommen von Corona gut genutzt und umgesetzt wurde.