Diskriminierung in der Friseur Jobanzeige vermeiden

Diskriminierung in der Friseur Jobanzeige kann vermieden werden.

Meist sind diskriminierende Formulierungen unbeabsichtigt, manchmal führen sie jedoch zu einer Anklage. Auch in kreativen Inserat-Textfindungs-Prozessen hilft es, an Folgendes zu denken:

Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Benachteiligung eines Bewerbers aus Gründen der Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Identität.

Beispiele aus der Praxis, die bereits vor Gericht endeten:

  • „Deutsch als Muttersprache“:
    Auch wenn das nicht gemeint war, zielt es auf die Herkunft ab.
    Die sichere Formulierung ist „perfekte Deutschkenntnisse.“
  • „Belastbar“:
    Schwierig, denn dies könnte als Diskriminierung aufgrund des Alters
    oder aufgrund einer Behinderung verstanden werden.
    Besser ist „hohe Stresstoleranz“.
  • „Junges, lustiges Weiberteam sucht Dich“:
    Auch wenn hier nicht ausdrücklich nach einer jungen Frau gesucht wird,
    könnte sich ein älterer Mann ausgegrenzt fühlen.
  • „Friseur gesucht“:
    No-Go, besser ist „FriseurIn“ oder „Friseur (m/w/d)“.

Klar, das ist dramatisch gezeichnet, aber Sie wissen ja: Alles schon gehört-passiert-geklagt!

Unsere Tipps

  • Inserate immer auf missverständliche Formulierungen checken!
  • Bei super kreativen Texten auch mal einen Anwalt draufschauen lassen.

In immer sensibler regierten Zeiten wichtige Vorsichtsmaßnahmen.

Jänner 2020
Credit: Katriina Janhunen | imSalon