Credit: imSalon Grafik | Martin Steiger

50% der Friseur-Ausbildungsverträge werden vorzeitig aufgelöst

50,9% lautet die Vertragslösungsquote im Friseurhandwerk und liegt damit deutlich über dem Gesamtdurchschnitt aller Lehrberufe von 29,5%.

Je nach Beruf schwanken die Auflösungsquoten zwischen 6,9 und 53,5 Prozent. Mit 50,9 % hat die Friseurausbildung eine der höchsten vorzeitigen Vertragslösungsquoten. Der Anstieg der vorzeitigen Vertragsauflösungen scheint laut Bildungsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein generelles Problem des dualen Systems zu sein, welches auch in Zukunft anhalten wird. Der Anstieg ist über alle Personengruppen wahrzunehmen. Egal ob Frauen oder Männer, Deutsche oder Ausländer*innen, egal welcher Schulabschluss und beinahe in jedem Bundesland. So scheint nicht nur das Friseurhandwerk hier herbe Verluste zu erleiden. Es ist bedenklich, wenn mehr als die Hälfte der bestehenden Ausbildungsverträge vorzeitig aufgelöst wird.

Vertragsauflösung ist nicht gleich Ausbildungsabbruch

Hier ist anzumerken, dass eine Vertragsauflösung nicht immer einen Ausbildungsabbruch bedeutet. Vertragslösungen können viele Gründe haben. Einen Abbruch der Berufsausbildung, einen Berufswechsel des Auszubildenden, aber auch einen Wechsel von einer außerbetrieblichen in eine betriebliche Ausbildung, einen Wechsel des Ausbildungsbetriebs nach einer Vertragsaufhebung, oder auch Insolvenz und/ oder Schließung des ursprünglichen Ausbildungsbetriebs. Für viele Azubis bedeutet eine Vertragsauflösung keinen Ausstieg aus dem Ausbildungssystem. Über die Hälfte der Auszubildenden mit vorzeitiger Vertragsauflösung beginnen eine neue duale Ausbildung, etwa 14% nehmen eine schulische Ausbildung oder ein Studium auf, viele mit beinahe nahtlosem Übergang.

Ebenfalls ist anzumerken, dass Vertragslösungen vor Antritt der Ausbildung nicht erfasst werden. Weiters werden die Verläufe nach Vertragslösung nicht erfasst. Ausbildungsverläufe werden lediglich für den jeweiligen Ausbildungsvertrag, nicht personenbezogen erfasst. Das bedeutet, eine genaue Abbrecherquote beziehungsweise eine Anzahl oder Quote für Betriebswechsel innerhalb des Ausbildungsberufes können nicht betrachtet werden.

Die Zusammenhänge und Gründe für die hohe Vertragslösungsquote sind komplex, und daher mit Vorsicht zu interpretieren. Dennoch zeigt die hohe Vertragslösungsquote einen Zustand im Friseurhandwerk auf, den es zu verbessern gilt.

Prüfungserfolge

Neben den hohen Vertragslösungsquoten sollte man nicht außer Acht lassen, dass im Jahr 2022 4.071 Abschlussprüfungen zum Friseur/ zur Friseurin bestanden wurden. Die Erfolgsquote ist hoch: 81,3 %, der Auszubildenden haben die Abschlussprüfung bestanden.

Ausstieg nach der Ausbildung

Viele junge Menschen beenden ihre Ausbildung erfolgreich und gehen der Branche dennoch verloren. Einer Erhebung von BIBB und BAUA zufolge haben 62% der Personen mit einer abgeschlossenen Friseurausbildung im Jahr 2018 in einem Beruf gearbeitet, dessen Tätigkeiten sich vollständig vom erlernten Friseurberuf unterscheiden. Mehr zum ► Berufswechsel im Friseurhandwerk.

Quellen:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Berufsbildungsbericht 2024
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2024
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Dazubi Datenblatt, 2024