Ab 17.11. geht Österreich in den zweiten Lockdown, voraussichtlich bleiben bis einschließlich 6.12.2020 auch Friseursalons, wie alle körpernahen Dienstleistungen geschlossen.
Mit dieser Entscheidung möchte die Bundesregierung das strapazierte Gesundheitssystem entlasten.
In den vergangenen Wochen, seit dem Lockdown-light, haben sich Friseure (#rettetdiefriseure) für eine finanzielle Unterstützung, wie es u.a. auch die Gastronomie erfahren hat, stark gemacht. Diese Aktionen haben gefruchtet, Friseure profitieren nun von 4 Unterstützungsmaßnahmen
- Umsatzersatz
- Kurzarbeit
- Trinkgeldregelung
- Fixkostenzuschuss
Umsatzersatz für körpernahe Dienstleistungen 80%
Körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker werden für die Zeit der angeordneten Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt bekommen. Dies gilt nicht für den Handel, dieser wird differenziert betrachtet
Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline.
Achtung: Die Details sind noch in der Ausarbeitung. Sicher gelten die 80% auch nur für den Zeitraum nach dem 17.11., wie jedoch, dieser Umsatzverlust/ Ersatz berechnet werden wird, darüber wurde noch nicht informiert.
Es ist davon auszugehen, dass nicht der Gesamt-November-Umsatz ersetzt wird, sondern lediglich für die Schließtage Ersatz geleistet werden wird.
Fixkostenzuschuss II
Für Unternehmen, die von den Maßnahmen nicht direkt betroffen sind, aber aufgrund des Corona-Virus deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, ist der Fixkostenzuschuss vorgesehen.
Hierunter fallen zum Beispiel Perückenstudios und Zweithaaranbieter, die als medizinischer Dienstleister gelten und weiterhin geöffnet halten dürfen.
Für den Fixkostenzuschuss II wurde ein Zwei-Säulen-Modell ausgearbeitet: Laut BMF wird im November ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein.
Kombination Umsatzersatz & Fixkostenzuschuss
Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich.
Achtung: Auch hier liegen noch keine klaren Regelungen vor. Es wird derzeit immre nur vom November gesprochen. Aber auch im Dezember fällt bei Friseuren eine ganze Arbeitswoche weg, da der 1.12. auf einen Dienstag fällt und der 6.12. auf einen Sonntag.
GUT zu WISSEN!
Abwicklung Umsatzersatz/ Fixkostenzuschuss
Kurzarbeit wird nicht gegengerechnet.
Arbeitsplatzgarantie: keine Kündigungen zwischen 3.11. bis 30.11
Die Beantragung erfolgt durch UnternehmerIn oder Steuerberater, etc. über FinanzOnline bis 15. Dezember.
Neugründer: Unternehmen, die vor dem 1.11.2020 gegründet wurden können einen Ersatz beanspruchen. Die Umsatzsteuervoranmeldung aus dem Jahr 2020 wird durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert. Der Mindestersatz liegt bei 2.300 Euro.
Bitte findet viele weitere Details direkt auf der regelmäßig upgedaten Sonderseite Umsatzersatz BMF der WKO
Kurzarbeit
Unterschreitung von 30% bzw. 10% Arbeitsleistung
Im November 2020 bzw. für die Dauer des Lockdowns sind 0 % Arbeitsleistung möglich. Dadurch ist auch eine Unterschreitung von 30 % bzw. 10 % Arbeitsleistung zulässig.
Anträge auf rückwirkende Absenkung unter 30 % Arbeitsleistung sind für alle Unternehmen möglich.
Für Unternehmen, die unmittelbar vom Lockdown betroffen sind ist keine Wirtschaftliche Begründung notwendig.
Anträge können per 1.11.2020 rückwirkend bis Freitag, 20.11.2020 gestellt werden.
Für die Zeit des Lockdowns besteht keine Ausbildungsverpflichtung für Lehrlinge in Kurzarbeit.
Trinkgeldregelung
Mitarbeiter in Kurzarbeit erhalten für den November 2020 bzw. für die Zeit des Lockdowns 100 Euro netto pro Monat. Die Auszahlung erfolgt durch das Unternehmen und wird vom AMS rückvergütet.
ANMERKUNG in eigener Sache
Jokira übernimmt keine Haftung für den Inhalt, Inhalte ändern sich zum Teil stündlich. Wir updaten regelmäßig und informieren prompt, dennoch empfehlen wir IMMER eine zusätzliche Anfrage bei Ihrem Steuerberater, ihrer Landesinnung und regionalen Kammervertretung.