Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für Unternehmen und Betriebe präsentiert. Dieser gilt von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023. Außerdem wurde der Förderzeitraum des Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) bis Ende Dezember 2022 verlängert.
Der Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen im Überblick:
Quelle: WKO
- Zuschüsse von 3.000 bis 150 Millionen Euro
- Förderungszeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2023
- Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
- Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden.
- Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
Übersicht über die einzelnen Förderstufen - Die Antragsstellung wird wie beim Energiekostenzuschuss 1 im Fördermanager der aws möglich sein.
- Zusätzlich müssen Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:
- In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es weitere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich Gewinne.
- Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt.
- Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie analog zur deutschen Regelung (bis Ende 2024).
- Außerdem gibt es Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden für förderempfangende Unternehmen.
- Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratung in den Richtlinien ausgeschlossen.
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