Credit: Mykola | Adobe Stock

Ab 1. Januar 2023 gilt Energiekostenzuschuss 2

Am 22. Dezember 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) für Unternehmen und Betriebe präsentiert. Dieser gilt von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023. Außerdem wurde der Förderzeitraum des Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) bis Ende Dezember 2022 verlängert.

Der Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen im Überblick: 

Quelle: WKO

  • Zuschüsse von 3.000 bis 150 Millionen Euro
  • Förderungszeitraum: 1.1.2023 bis 31.12.2023
  • Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
  • Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60 Prozent verdoppelt. Und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden.
  • Gefördert werden in Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
    Übersicht über die einzelnen Förderstufen 
  • Die Antragsstellung wird wie beim Energiekostenzuschuss 1 im Fördermanager der aws möglich sein.
     
  • Zusätzlich müssen Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:
    1. In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es weitere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich Gewinne.
    2. Steuerliches Wohlverhalten wird als Fördervoraussetzung fortgesetzt.
    3. Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie analog zur deutschen Regelung (bis Ende 2024).
    4. Außerdem gibt es Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Dividenden für förderempfangende Unternehmen.
    5. Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung von Bevorratung in den Richtlinien ausgeschlossen. 
       

Alle Informationen zum ► Energiekostenzuschuss