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Bargeldloser Salon: Was passiert mit dem Trinkgeld?

Die größte Sorge der Friseure in Sachen bargeldloser Bezahlung ist das Trinkgeld: Viele wissen nicht, wie es in der Registrierkasse dargestellt werden muss, um eine ungewollte Versteuerung zu verhindern. Eine Anleitung!

Für Salons, die auf Kartenzahlung setzen wollen, gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Die einfachste und beliebteste Möglichkeit: Die Dienstleistung wird mit der Karte bezahlt, das Trinkgeld hat der Kunde in bar parat und gibt es direkt dem Mitarbeiter.

2. Die Dienstleistung und das Trinkgeld werden mit der Karte gezahlt, wobei eine Position am Beleg klar als Trinkgeld ausgewiesen ist. Es wird ein Ausgabebeleg erstellt und das Trinkgeld in bar an den Mitarbeiter aus der Kasse gezahlt. Zugegeben, dies funktioniert nur, wenn zumindest ein wenig Bargeld im Salon verwendet wird.

3. Das Trinkgeld wird mit der Gehaltsüberweisung steuerfrei aufgeschlagen.

NFC (“Near Field Communication”) bezeichnet jede kontaktlose Zahlung. Das sind z.B. das Bezahlen mit dem Handy, aber auch die Zahlung mit der Karte, wenn die Karte nur vor das Terminal gehalten wird. Am Handy ist der NFC mit GooglePay oder ApplePay verbunden, auf der Karte mit dem Bankkonto.

NFC-Chips
Häufig wird die Möglichkeit genannt, dass das bargeldlose Trinkgeld auf den NFC-Chip des Mitarbeiters geladen werden kann. Auf Nachfrage bei verschiedenen Bezahlservices hat sich ergeben, dass diese Möglichkeit nicht besteht. Bei SumUp kann mit NFC nur gezahlt, aber nicht geladen werden. Bei Six Payment Services kann nur geladen werden, wenn zuvor mit diesem Chip bezahlt wurde. So anonym wie Bargeld wäre diese Möglichkeit aber ohnehin nicht – der NFC Chip ist immer mit dem Bankkonto oder einem Google/Apple Konto verbunden. Siehe Kasten rechts.

Achtung: Für den Unternehmer ist Trinkgeld in jedem Fall zu versteuern, unabhängig davon ob es in bar oder mit Karte entgegengenommen wurde.