Was jetzt mit den neuen 2G KundIn, 3G MitarbeiterIn – Regeln, worunter fällt eigentlich BewerberInnen, die zum Vorstellungsgespräch in den Salon kommen?…
Ganz klar: Bewerber ist wie Mitarbeiter einzustufen, und benötigt somit einen 3G Nachweis.
Uns erreichte die Nachfrage einer Leserin: Sie hat kommenden Montag ein Bewerbungsgespräch mit einer tollen Bewerberin terminiert. Der Haken, die potentielle Kandidatin ist nicht geimpft. Was tun?
Wir haben bei der Bundesinnung nachgefragt: „Bewerber sind keine KundInnen, sondern im Falle eines Bewerbungsgesprächs wie MitarbeiterInnen, also mit einem gültigen 3G Nachweis, zu behandeln.“