Diskriminierung in der Friseur Jobanzeige kann vermieden werden.
Meist sind diskriminierende Formulierungen unbeabsichtigt, manchmal führen sie jedoch zu einer Anklage. Auch in kreativen Inserat-Textfindungs-Prozessen hilft es, an Folgendes zu denken:
Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Benachteiligung eines Bewerbers aus Gründen der Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Identität.
Beispiele aus der Praxis, die bereits vor Gericht endeten:
- „Deutsch als Muttersprache“:
Auch wenn das nicht gemeint war, zielt es auf die Herkunft ab.
Die sichere Formulierung ist „perfekte Deutschkenntnisse.“
- „Belastbar“:
Schwierig, denn dies könnte als Diskriminierung aufgrund des Alters
oder aufgrund einer Behinderung verstanden werden.
Besser ist „hohe Stresstoleranz“.
- „Junges, lustiges Weiberteam sucht Dich“:
Auch wenn hier nicht ausdrücklich nach einer jungen Frau gesucht wird,
könnte sich ein älterer Mann ausgegrenzt fühlen.
- „Friseur gesucht“:
No-Go, besser ist „FriseurIn“ oder „Friseur (m/w/d)“.
Klar, das ist dramatisch gezeichnet, aber Sie wissen ja: Alles schon gehört-passiert-geklagt!
Unsere Tipps
- Inserate immer auf missverständliche Formulierungen checken!
- Bei super kreativen Texten auch mal einen Anwalt draufschauen lassen.
In immer sensibler regierten Zeiten wichtige Vorsichtsmaßnahmen.
Jänner 2020
Credit: Katriina Janhunen | imSalon