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Diskriminierung in Jobinseraten

Diskriminierung in Jobinseraten kommt immer wieder vor.
Worauf ihr bei der Mitarbeiterinnen*Mitarbeitersuche achten müsst…

Im kreativen Inserat-Textfindungs-Prozessen hilft es, an Folgendes zu denken: Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet die Benachteiligung von Bewerberinnen*Bewerber aus Gründen der ethnischen Herkunft, rassistischen Gründen, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuellen Identität.

Beispiele aus der Praxis:

  • „Deutsch als Muttersprache“: Auch wenn das so nicht gemeint war, zielt es auf die Herkunft ab. Die sichere Formulierung ist „perfekte Deutschkenntnisse“.
  • „Belastbar“: Schwierig, denn dies könnte als Diskriminierung aufgrund des Alters oder aufgrund einer Behinderung verstanden werden. Besser ist „hohe Stresstoleranz“
  • „Junges, lustiges Weiberteam sucht Dich“: Auch wenn hier nicht ausdrücklich nach einer jungen Frau gesucht wird, könnte sich ein älterer Mann ausgegrenzt fühlen
  • „Friseur gesucht“: No-Go, besser ist gendern: „Friseur*in“ oder „Friseur (m/w/d)“
  • “Bewerbungen nur telefonisch” diskriminiert Menschen mit Behinderungen, z.B. Taube und Schwerhörige
  • “Nur Vollzeit möglich” diskriminiert Teilzeit-Mütter, WENN die Stelle sich grundsätzlich auch für Teilzeit eignen würde

Aktuell wird auch diskutiert, ob eine Platzierung des Inserats diskriminierend sein kann – z.B. haben Männer einen Nachteil, wenn das Inserat nur in einer Frauenzeitschrift geschaltet ist – Ältere haben einen Nachteil, wenn auf Studierendenportalen geschaltet wird. Gerichtsurteile gibt es hier noch nicht. Klar, das ist dramatisch gezeichnet, aber Sie wissen ja: Alles schon gehört-passiert-geklagt! 

Andere Geschlechtsidentitäten in Stelleninseraten

In Zukunft wird auch Geschlechtsneutralität immer mehr Thema werden. Nach Einschätzung der deutschen Antidiskriminierungsstelle erfüllt eine Ansprache von z.B. “m/w” nicht mehr die Anforderungen an eine geschlechtsneutrale Ansprache.

Gesetzlich verpflichtend ist in Österreich, laut Auskunft der Gleichbehandlungsanwaltschaft, nur die Erwähnung von Frauen und Männern. Das dritte Geschlecht (Inter / Divers / Offen) ebenfalls zu erwähnen ist eine “dringende Empfehlung”. 

Es gibt noch keine allgemein verständliche, akzeptierte Sprachregelung, die deutlich macht, wie alle Geschlechtsidentitäten in einem Stelleninserat angesprochen werden können. Häufig wird die Formulierung “m/w/d” oder auch “m/w/x” verwendet. 

Unser Tipp: Inserate immer auf missverständliche Formulierungen checken! Bei superkreativen Texten auch mal Anwälte draufschauen lassen. In immer sensibler bespielten Zeiten eine wichtige Vorsichtsmaßnahme.

Das Recht auf ein 3. Geschlecht

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schreibt vor, dass Stellen geschlechtsneutral ausgeschrieben werden müssen. Auch im Einstellungsverfahren darf das Geschlecht keine Rolle spielen, abgesehen von eindeutigen Ausnahmen, Beispiel “Opernsängerin”). 

Arbeitgeberinnen*Arbeitgeber sind verpflichtet, Stellenanzeigen geschlechtsneutral zu formulieren. Dies beinhaltet nach aktueller Rechtssprechung (§ 9 GlBG) Männer und Frauen. Eine klare Regelung für eine korrekte Formulierung des dritten Geschlechts gibt es aktuell noch nicht. 

Wir achten besonders darauf, dass die Stellenanzeigen geschlechtsneutral formuliert sind. Um Dir die Arbeit zu erleichtern, prüfen unsere Mitarbeiter jeden Text und weist Dich gegebenenfalls auf eine Änderung hin.