Ist die Weihnachtsfeier Arbeitszeit oder Freizeit? Und gibt es eine Anwesenheitspflicht? Wir haben einen Faktencheck gemacht.
Warmer Glühwein, schöne Geschenke und wohlige Weihnachtsstimmung auf Firmenkosten. Auf der Weihnachtsfeier zeigt der Chef seine Dankbarkeit und das Team kann in entspannter Atmosphäre zusammenwachsen. Für viele ist es eine seltene Gelegenheit, schicke Restaurants wirklich geniessen zu können. Für andere, die dieses Beisammensein nicht schätzen, ist allerdings vielmehr eines die Frage:
Ist die Weihnachtsfeier Arbeitszeit?
- Findet die Weihnachtsfeier während der normalen Arbeitszeit statt, ist sie bezahlte Arbeitszeit. Dann gilt zwar keine rechtlich bindende Anwesenheitspflicht, aber wer nicht kommt, muss stattdessen weiterarbeiten.
- Ist die Feier außerhalb der Arbeitszeiten und ist die Teilnahme freiwillig, so ist es keine Arbeitszeit. Es entstehen also auch keine abendlichen Überstunden.
Habe ich ein Recht auf eine Weihnachtsfeier?
Nein, einen Rechtsanspruch auf eine Weihnachtsfeier oder Weihnachtsgeschenke gibt es nicht.
Muss ich auf eine Firmenweihnachtsfeier gehen?
Es gibt für Weihnachtsfeiern keine rechtlich bindende Anwesenheitspflicht. Während der Arbeitszeit muss stattdessen weitergearbeitet werden.