Friseur Gutscheine bieten kreative Möglichkeiten der Kundenansprache! Gerne wird dabei auf eine zeitliche Limitierung zurückgegriffen – heikel, denn laut OGH-Urteil sind Gutscheine bis zu 30 Jahre lang gültig.
Es wird zwischen zwei Gutscheinarten unterschieden:
- Gratisgutscheine
- Entgeltliche Gutscheine
Gratisgutscheine
Das sind Gutscheine, die vom Unternehmer unentgeltlich, also ohne direkte finanzielle Gegenleistung ausgegeben werden.
Hierbei hat der Unternehmer freie Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gültigkeitsbestimmung.
Beispiele für Gratisgutscheine
- Rabattgutscheine z.B. 10 % auf Ihre nächste Haarfarbe, 10 % im Januar,…
- Gratisgutscheine z.B. € 10 auf Ihren nächsten Besuch, ab € 35,- Einkauf, Gutschein für eine Gratiswimpernbehandlung, nur im April,…
- Kennenlerngutscheine z.B. 30 % auf ihren ersten Service
- Gutscheine im Rahmen von Kundenkartensystemen z.B. 10 % auf Vorjahresumsetz einzulösen bis…
Entgeltliche Gutscheine mit Wert in €
Wertgutscheine lauten auf einen bestimmten Euro-Betrag und wird vom Kunden, der den Gutschein kauft, bezahlt. Diese Gutscheine sind grundsätzlich 30 Jahre gültig.
Bereicherung = Geld ohne Gegenleistung
Der Friseursalon würde sich am Gutschein ungerechtfertigt bereichern, wenn er zur Einlösung keine Gegenleistung bietet. Er hat das Geld dafür ja schließlich bekommen. Der Kunde kann bei einem abgelaufenen Gutschein verlangen, dass der Gutschein verlängert oder ihm der Gutscheinwert erstattet wird.
Das Spannende: In 29 Jahren erhält er dann für €30 nur mehr 1x Wimpernfärben.
Gute Gründe
Wenn die Frist kürzer gesetzt wird, muss es einen triftigen Rechtfertigungsgrund dafür geben, z.B. wenn ein Service voraussichtlich nicht mehr angeboten wird. Hat man keinen Grund, ist der Gutschein trotz Frist gültig.
Die Rechtfertigungsgründe sind gesetzlich nicht genau festgelegt und werden vor Gericht geklärt. Es ist also Vorsicht geboten.
Dienstleistungs-Gutscheine (z.B. für “Haarschnitt”)
Dienstleistungen liegen häufig Lohnkosten, steigende Mieten und Produktpreise zugrunde, weshalb hier eine Befristung von 3 Jahren gerechtfertig sein kann. Danach müsste die Möglichkeit einer Rückzahlung des Gutscheinwerts angeboten werden.
Barauszahlung von Gutscheinen
- Für Gratisgutscheine gibt es grundsätzlich kein Geld.
- Ist der Wert-Gutschein befristet, so muss erst mit Ablauf der Frist eine Barauszahlung angeboten werden – nicht aber, solange er noch gültig ist.
- Ein Anspruch auf Barablöse besteht bei Dienstleistungs-Gutscheinen nicht, wenn das Unternehmen weiterhin bereit ist, die Leistung zu erbringen.
Partnergutscheine
Partnergutscheine müssen nach Ablauf einer Frist nicht mehr eingelöst werden. z.B. Ihr Produkthersteller gibt Gutscheine aus, die in Ihrem Salon eingelöst werden können. Wird er nicht eingelöst, so bereichert sich der Produkthersteller, nicht aber Ihr Salon.
Unser Tipp
Wertgutscheine werden mit der Zeit immer wertloser, denn um 30 € bekommt man in 30 Jahren höchstens noch Wimpenfärben. Umgekehrt ist es mit Dienstleistungsgutscheinen, die werden immer wertvoller – es macht also unternehmerisch Sinn, Gutscheine nur auf Euro-Beträge auszustellen.
Gutscheine in der Registrierkasse
Was machen mit Gutscheinen? Wie mit der Kasse erfassen und was passiert bei Einlösung? Steuerberater Dieter Derntl erklärt die Eingabe von Gutscheinen in die Kasse.
Quelle: WKO, Arbeiterkammer
Oktober 2019
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