Was tun mit Friseur-Lehrlingen?
Kurzarbeit für Lehrlinge, aktuell nicht erlaubt, wird derzeit noch überprüft, E-Learning Optionen ebenso – Es gibt einiges, dass Sie tun können, am besten jedoch das direkte Gespräch mit dem Lehrling suchen.
Update Stand 20.03.2020 10:30
Friseursalons sind geschlossen, was passiert nun mit den Lehrlingen und ihrer Ausbildung?
Neu Lehrlinge
Ausweitung der Kurzarbeit auf Lehrlinge noch in dieser Woche geplant. Der Nationalrat beabsichtigt noch diese Woche die nötigen Gesetzesänderungen.
Urlaubsvereinbarungen sind auch mit Lehrlingen möglich. Ein unbezahlter Urlaub ist bei Lehrlingen nicht zulässig
Wie mit sonstigen Arbeitnehmern, kann zur Überbrückung auch mit Lehrlingen Urlaub vereinbart werden, sofern ein ausreichendes Urlaubsguthaben besteht. Die Lehrlingsentschädigung läuft weiter. Ein Urlaubsvorgriff unter Anrechnung auf den Urlaubsanspruch eines künftigen Arbeitsjahres bedarf einer gesonderten Urlaubsvorgriffsvereinbarung.
Abbau von Zeitguthaben + nur bei Lehrlingen über 18
Zeitausgleich würde allenfalls bei volljährigen Lehrlingen in Betracht kommen. Bei minderjährigen Lehrlingen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) ist Zeitausgleich wegen weitgehender Unzulässigkeit von Überstunden kaum möglich sein.
Berufsschule findet zu Hause statt – Ausnahmen für bestimmte Lehrberufe
Seit Montag, dem 16. März 2020 und bis 3. April 2020 (Beginn der Osterferien) gilt: Bei Lehrlingen, welche einen Berufsschullehrgang besuchen, findet trotz Einstellung des Unterrichts in der Berufsschule Unterricht in Form eines eigenverantwortlichen, durch die Lehrkräfte begleiteten Lern- und Arbeitsprozesses der Lehrlinge von zu Hause aus statt. Lehrlinge erfüllen daher auch in dieser Zeit ihre Schulpflicht und sind zu diesem Zweck so wie bei Unterricht am Schulstandort von der Arbeit freizustellen.
Home-Office in Form von Weiterbildungsmaßnahmen sollte eine Möglichkeit darstellen, da diese mit dem Ausbildungscharakter der Lehre vereinbar ist. Hierzu gibt es derzeit keine offizielle Aussage. Es gibt jedoch E-Learningtools auf die Sie verweisen können und deren Inhalte Sie nach der Krise abtesten können. In einer solchen Vereinbarung muss auch die Beistellung der für die Ausbildung zu Hause erforderlicher Sachmittel und die Tragung allfälliger Kosten durch den Lehrberechtigten geregelt werden. Eine Betreuung durch den Ausbilder kann zum Beispiel pre Skype oder Telefon vereinbart werden. Anstelle des Lehrberechtigten bzw. Ausbilders kann vorübergehend auch eine andere geeignete Person mit der Unterweisung von Lehrlingen betraut werden, auch wenn diese nicht über die Ausbilderprüfung verfügt.
Allerdings fallen Friseurunternehmen zur Gänze unter die verordneten Betriebsschließungen, somit wird vorübergehend eine weitere Ausbildung im Betrieb ebenso wenig in Betracht kommen, wie eine Abhilfe durch zwischenbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen. Eine somit bestehende vorübergehende völlige Ausbildungsunmöglichkeit stellt keine schuldhafte Verletzung von Pflichten des Lehrberechtigten dar.
Weiterführende Links
www.wko.at/corona
Quelle: WKÖ
März 2020
Fotocredit: Matthias Merz