Jährlich zum 1. April gibt es den neuen Kollektiv-Vertrag für Friseur*innen. Dann liegt der Einstiegslohn mit abgeschlossener Lehre bei 1.605 Euro (bisher 1.551,00 €, Stand 1.4.2021). Lehrlinge bekommen im ersten Lehrjahr 600 Euro (bisher 580,-). Meister*innen können außerdem 30% monatlich mehr Lohn erhalten.
Mit 1. April 2022 liegt der Einstiegslohn für Friseurinnen und Friseure mit abgeschlossener Lehre bei 1.605 Euro (bisher 1.551,00 €, Stand 1.4.2021). Lehrlinge bekommen im ersten Lehrjahr 600 Euro (bisher 580,-), 700 Euro im zweiten (bisher 675,-), 920 Euro im dritten (bisher 889,00,-) und 1020 Euro im vierten Lehrjahr (bisher 980,00,-).
Zulage für Salonleitung und Ausbildung
Salonleiterinnen/Salonleiter erhalten eine monatliche Zulage von 13 % des KV-Mindestmonatslohnes für Friseur*innen pro Monat.
Ausbildnerinnen und Ausbildner erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 10 % des KV-Mindestmonatslohnes für Friseur*innen gem. § 3 Abs. A des Lohnabkommens, kaufmännisch gerundet auf volle Eurobeträge, pro Monat.Gibt es ein Zusammentreffen beider Zulagen, steht der*m Arbeitnehmer*in eine eine monatliche Zulage in Höhe von 20 % des KV-Mindestmonatslohnes zu.
Zulage für Friseurmeister*innen
Meister: Friseur*innen mit Meisterprüfung (derzeit fünf Module) und einer mindestens dreijährigen Berufstätigkeit als Friseurin/Friseur, erhalten eine monatliche Meisterzulage in Höhe von 10% des kollektivvertraglichen Mindestmonatslohnes.
Treffen mehrere Zulagen zusammen gelten für Friseurmeister*innen monatliche kumulierte Zulagen in Höhe von:
- für Salonleiter*innen 20 %,
- für Ausbilder*innen 15 %,
- für Salonleiter*innen und Ausbildner*innen 30 %,
des kollektivvertraglichen Mindestmonatslohnes pro Monat.
Die neuen kollektivvertraglichen Mindestlonatslöhne ab 1.4.2022:
1.) Angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer € 1.575,–
2.) im 1. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.605,–
3.) im 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.639,–
4.) im 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.680,–
5.) ab dem 6. Jahr der Berufstätigkeit für Friseurinnen und Friseure € 1.810,–
Monatliche Lehrlingsentschädigung / Ausbildungsverhältnis im 2. Bildungsweg/Berufspraktikum – Modeschule Hallein
1. Lehrjahr € 600,–
2. Lehrjahr € 700,–
3. Lehrjahr € 920,–
4. Lehrjahr € 1.020,–
Das gesamte Lohnabkommen ► hier downloaden!
Brutto-Netto-Löhne für Friseur*innen
Also Orientierungshilfe bietet die WKO eine Tabelle für die Brutto-Netto-Berechnung des Kollektiv-Vertrags für Friseur*innen ab 1. April 2022. Tabelle ► hier einsehen.