Covid19-Hilfsmaßnahmen und Termine im Überblick

Alle verfügbaren Hilfsmaßnahmen, Termine und Bedingungen im Überblick zusammengefasst vom Steuerberater

Seit 8.2.2021 konzentrieren sich FriseurInnen wieder auf ihr Geschäft, die Herausforderungen der Hygieneauflagen und den Umgang mit der Freitestung der Kunden. Eines darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, die Inanspruchnahme der Coronahilfen und damit verknüpfte Termine.

Die Steuerberatungskanzlei Interrevision hat die relevantesten Hilfen und Termine für uns zusammengefasst:

Überblick der bislang verfügbaren Hilfsmaßnahmen:

Fixkostenzuschuss FKZ I

  • zu beantragen bis zum 31.08.2021
  • vom Steuerberater mittels FinanzOnline
  • Betrachtungszeitraum: bis zu 3 zusammenhängende Monate vom 16.03.2020 – 15.09.2020
  • Umsatzrückgang von mind. 40 %
  • Staffelung der Förderhöhe je nach Umsatzrückgang: 25% – 50% – 75% der förderbaren Fixkosten

Fixkostenzuschuss FKZ 800.000

  • zu beantragen bis zum 31.12.2021
  • vom Steuerberater mittels FinanzOnline
  • Betrachtungszeitraum max. 10 zusammenhängende Monate zwischen 16.09.2020 – 30.06.2021
  • Umsatzrückgang von mind. 30 % – die Förderhöhe der Fixkosten entspricht dem Prozentsatz des Umsatzrückganges

Kurzarbeit

  • verlängert bis 30.06.2021
  • Unterstützung zur Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes

COVID-19 Investitionsprämie

  • Antragsstellung bis zum 28.02.2021 über das aws-Portal
  • Materielle oder immaterielle Neuinvestitionen werden mit 7 % oder 14 % gefördert (14% für Invest. in Gesundheit, Ökologie, Digitalisierung)
  • erste Maßnahmen müssen zwischen 01.08.2020 – 31.05.2021 gesetzt sein

Härtefallfonds

  • Antragsstellung bis zum 30.04.2021 über das WKO-Portal
  • für EPUs, Kleinstunternehmer, Freiberufler, freie Dienstnehmer und GSVG-pflichtversicherte GesellschafterGeschäftsführer
  • 12 Anträge möglich; monatlich im Nachhinein für die Betrachtungszeiträume 16.03.2020 – 15.03.2021

Ausfallsbonus

  • zu beantragen für Jänner 2021 bis zum 15.04.2021 über FinanzOnline
  • Umsatzausfall von mind. 40% im Kalendermonat
  • Ersatzrate beträgt 30 % des Umsatzrückganges -> davon 15% Bonus und 15% Vorschuss auf FKZ 800.000

Lockdown-Umsatzersatz II

  • Antragsstellung zwischen 16.02.2021 und 30.06.2021 durch den Steuerberater über FinanzOnline
  • für indirekt erheblich betroffene Unternehmen
  • die mind. 50% des Umsatzes mit einem Unternehmen machen, das direkt vom Lockdown betroffen ist (= Umsatzzusammenhang)
  • die im Betrachtungszeitraum mind. 40% Umsatzrückgang nachweisen können
  • die Ersatzrate richtet sich nach dem branchenspezifischen Rohertrag (Liste)
  • Betrachtungszeitraum: zwischen 01.11.2020 – 31.12.2020 – analog zu den Lockdownverordnungen der Bundesregierung
  • Keine gleichzeitige Inanspruchnahme von FKZ800.000, Verlustersatz oder Ausfallsbonus

Zahlungserleichterungen beim Finanzamt

  • Stundungen verlängert bis zum 30.06.2021
  • Erweiterte Ratenzahlung in max. 36 Monatsraten auf Antrag möglich

Stundungen der ÖGKK

  • für Betriebe, die vom Betretungsverbot betroffen waren/sind -> sind auf Antrag für die Beiträge Okt/Nov/Dez 2020 Stundungen möglich und können Ratenvereinbarungen abgeschlossen werden
  • auch für indirekt betroffene Betriebe -> Antragsstellung bei ÖGKK und Darlegung der Umsätze und der Betroffenheit
  • Ausgenommen davon: Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit und für freigestellte Angehörige einer Risikogruppe
  • wichtig: Meldeverpflichtungen fristgerecht erfüllen!

SVS

  • Möglichkeit der Stundung – Ratenvereinbarung – Herabsetzung der Beitragsgrundlage
  • wichtig: Antragsstellung bei SVS erforderlich!