Mit 1. April 2023 liegt der Einstiegslohn für FriseurInnen mit abgeschlossener Lehre bei 1.770 €. Lehrlinge bekommen im ersten Lehrjahr 700 €, im zweiten 800 € dritten 1.080 € …
Das bringt der neue Kollektiv-Vertrag
Der neue Kollektivvertrag bringt eine Steigerung in Höhe von 165 Euro in jeder Lohngruppe, das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 9,95 Prozent und ist ein Schritt in Richtung eines Mindesteinkommens von 2.000 Euro.
Die Einkommen der Lehrlinge werden im 1. und 2. Lehrjahr um 100 Euro und im 3. sowie 4. Lehrjahr um jeweils 160 Euro erhöht.
Mit 1. April 2023 liegt der Einstiegslohn für Friseurinnen und Friseure mit abgeschlossener Lehre bei 1.770 € (bisher 1.605 €, Stand 1.4.2022). Lehrlinge bekommen im ersten Lehrjahr 700 Euro (bisher 600 €), 800 € im zweiten (bisher 700 €), 1.080 € im dritten (bisher 920 €) und 1.180 € im vierten Lehrjahr (bisher 1.020 €).
► Hier geht es zum Lohnabkommen für Friseur*innen mit Gültigkeit ab 1. April 2023
► Download Kollektivvertrag für Friseur*innen ab 1. April 2023