Credit: Martin Steiger für imSalon

Kollektivvertrag: Friseurgehälter steigen 2024 um durchschnittlich 7 Prozent

Die Verhandlungen zum Friseur-Kollektivvertrag sind abgeschlossen, verkündete die WKO. Der Abschluss bringt eine Steigerung von rund 7% in jeder Lohngruppe. Erstmalig ist somit ab dem 6. Berufsjahr der Mindestmonatslohn mit über 2.000 € festgesetzt. Das Einkommen der Lehrlinge wird durchschnittlich um 8% angepasst.

Das bringt der neue Kollektiv-Vertrag

Gemäß dem aktualisierten Vertrag wird der Einstiegslohn für Friseurinnen und Friseure mit abgeschlossener Berufsausbildung auf 1.915 Euro angehoben. Diese Anhebung repräsentiert eine Steigerung um rund 7% gegenüber dem Vorjahr.

Lehrlinge profitieren von durchschnittlich 8% höherer Entlohnung

Für Lehrlinge sieht der aktualisierte Kollektivvertrag ebenfalls angepasste Entschädigungen vor. Im ersten Lehrjahr wird die Vergütung auf 760 Euro festgelegt, für das zweite Lehrjahr auf 870 Euro, im dritten Jahr auf 1.175 Euro und für das vierte Lehrjahr auf 1.275 Euro.

Über 2.000 Euro Mindesteinkommen nach sechs Jahren

Zum ersten Mal übersteigt das Mindestgehalt für Friseurinnen und Friseure mit sechs Jahren Berufserfahrung die Marke von 2.000 €.

Was verdient ein Friseur ab 1. April 2024?

Euro (brutto)
Angelernte1.865,00
1.) im 1. Jahr der Berufstätigkeit1.915,00
2.) im 2. und 3. Jahr der Berufstätigkeit1.930,00
3.) im 4. und 5. Jahr der Berufstätigkeit1.975,00
4.) im 6. Jahr der Berufstätigkeit2.115,00

Das verdienen Friseurlehrlinge ab 1.4.2024

LehrlingseinkommenEuro (brutto)
im 1. Lehrjahr760,00
im 2. Lehrjahr870,00
im 3. Lehrjahr1.175,00
im 4. Lehrjahr1.275,00

 Download Kollektivvertrag für Friseur*innen ab 1. April 2024