Räumt endlich mit dem Mythos auf, es würden 70 Euro vom Gehalt abgezogen. Die Trinkgeldpauschale ist eine reine Bemessungsgrundlage und es fließt kein Geldbetrag vom Arbeitgeber, weil es schon vom Kunden geflossen ist
Trinkgelder sind eine sehr wertschätzende Geste eurer Kunden an euch und eure vollbrachte Leistung.
Trinkgelder sind grundsätzlich steuerfrei, wenn
- „In ortsüblicher Höhe“, also man ein paar Euro und nicht ein paar hundert Euro erhält.
- „Von Dritten“, es darf keine Zulage vom Chef sein
- „freiwillig“ gemacht, also nicht automatisch (z.B. 10 %) auf den Preis draufgerechnet werden.
Auf diese klassischen Trinkgelder sind keine Lohnabgaben zu entrichten, also keine Lohnsteuer, kein Dienstgeberbeitrag und keine Kommunalsteuer.
Friseurinnen und Friseure gehören zur Gruppe jener Versicherten, denen Trinkgelder pauschaliert zur Berechnungsbasis für Abgaben gezählt werden. Aus diesem Grunde müssen auch keine Trinkgeldaufzeichnungen geführt werden.
ABER: Trinkgelder sind sozialversicherungspflichtig.
In der Sozialversicherung gelten Trinkgelder als Entgelt und unterliegen somit der Beitragspflicht. Um eine aufwendige Aufzeichnungspflicht zu vermeiden, gibt es für Friseure die Trinkgeldpauschale.
Wie hoch ist die Trinkgeldpauschale für Friseure
Für Friseurinnen und Friseure, alle Berufsjahre, ist die Trinkgeldpauschale 70,00 Euro im Monat.
Für Lehrlinge, alle Lehrjahre, ist die Trinkgeldpauschale 22,00 Euro im Monat
Diese Trinkgeldpauschale gilt für Burgenland, NÖ, Tirol, Vorarlberg seit 1.1.2008, für Salzburg, Steiermark, Wien, Kärnten, Oberösterreich seit 1.5.2008.
Die Trinkgeldpauschale auf dem Lohnzettel
Die Trinkgeldpauschale wird im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigt und erhöht ausschließlich die Sozialversicherungsbeiträge.
MYTHOS Friseure zahlen 70 Euro von ihrem Gehalt für die Tringeldpauschale? DAS IST FALSCH !!!
Die bei Friseurmitarbeitern auf dem Lohnzettel aufgeführten 70,00 € sind eine reine Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung, es fließt kein Geldbetrag in der Höhe von 70 €, es ist quasi ein fiktiver Betrag auf dem Lohnzettel.
Auf Basis dieser 70,00 € wird der Sozialversicherungsbeitrag berechnet. Der Arbeitnehmer zahlt seinen Versicherungsanteil am SV Betrag und der Dienstgeber zahlt seinen Anteil an der Sozialversicherung.
Mitarbeiter profitieren von der Trinkgeldpauschale
Der Mitarbeiter profitiert insofern, als damit das monatlich zugrunde gelegte Trinkgeld in die Pensionskasse miteinfließt. Jeder regelmäßige Bezug wird in der Pensionskassa berücksichtigt und damit in der Pension mit angerechnet.
Es gibt Fälle, in denen auch Trinkgelder steuerpflichtig sind. Erfahrt mehr dazu in unserem Beitrag: Wann sind Trinkgelder steuerpflichtig.
Und wenn ihr mehr Trinkgelder erhalten wollt, dann hilft euch unser Beitrag Tipps für https://jokira.at/news/6-einfache-tipps-fuer-mehr-trinkgeld/mehr Trinkgeld.