Schrägstrich, Doppelpunkt, Binnen-I oder doch das Sternchen? Es braucht Orientierung im Gender-Dschungel damit FriseurInnen gesetzeskonform inserieren können
Das Gendern in Texten und Stelleninseraten wird immer wieder heiß diskutiert. Was den einen zu mühsam, kompliziert oder schlicht unnötig vorkommt, ist für andere ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung der Geschlechter. Und da sind wir – im 21. Jahrhundert – nach wie vor am Anfang. Nicht nur das Geschlecht fällt nach wie vor ins Gewicht beim Besetzen freier Stellen, auch Alter, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung oder die sexuelle Orientierung können ausgrenzend bewertet werden und dürfen an sich keine Rolle spielen.
Sprache prägt – und deshalb ist es der richtige Ansatz auch bei Stellenausschreibungen sorgsam mit der vorherrschenden Equality-Problematik umzugehen. Berufsbezeichnungen haben laut EU-Richtlinie in Stellenausschreibungen geschlechtsneutral zu sein. Suggeriert ein Stelleninserat den Vorzug eines bestimmten Geschlechts oder grenzt eine der oben genannten Eigenschaften aus, verletzt dies auch das „Bundesgesetz über die Gleichbehandlung“. Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, können auch Bußgelder die Folge sein.
Gendern ja! Aber wie macht man’s richtig?
Sprache prägt – und deshalb ist es der richtige Ansatz auch bei Stellenausschreibungen sorgsam mit der vorherrschenden Equality-Problematik umzugehen. Aber wie macht man es eigentlich richtig? Wir haben die wichtigsten Infos und Beispiele für die Friseurbranche zusammengestellt.
- Alle Geschlechter ansprechen: Es ist gesetzlich unzulänglich explizit Männer oder Frauen anzusprechen. Im Stelleninserat dürfen sich keine Inhalte finden, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen. Ausgenommen sind Stellen, wo ein bestimmtes Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung ist, beispielsweise bei der Suche nach einer Opernsängerin
- Gendern im gesamten Text: Eine Gender-Formulierung nur in die Headline zu packen und dann wie gewohnt weitermachen, ist nicht ausreichend
- (m/w/d)? Seit 1.1.2019 wird das dritte Geschlecht im Personenstandregister geführt. Deshalb sind Formulierungen wie (m/w/d) grundsätzlich Pflicht. Weitere mögliche Bezeichnungen sind „i“ für „inter“ oder „offen“. Eine alleinige Angabe von (m/w/d) gilt aber nicht als ausreichend und Gender-Formulierungen sind im gesamten Inserat zu führen.
- Obwohl sich bereits in vielen Jobinseraten die Angabe des dritten Geschlechts durch „x“ oder „d“ für „divers“ findet, ist diese noch nicht rechtlich vorgeschrieben. Die alleinige Angabe von (m/w/d) im Inserat ist demnach nicht ausreichend
- Gendern bei Fremdsprachen: Bei Jobtiteln wie beispielsweise „Barber“ gibt es keine deutsche, weibliche Form. Hier ist das Hinzufügen von (m/w) die Lösung. Wenn ein Inserat komplett fremdsprachig ist, ist gesondert darauf hinzuweisen, dass sich die Info an alle Geschlechter richtet
- Besonders erwünscht: Um die Frauenquote in „männlichen Berufswelten“ zu forcieren, kann ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind. Dasselbe gilt für Männer in frauendominierten Berufen.
- Welche Form ist richtig? Gendermöglichkeiten gibt es viele und die Wahl liegt ganz bei den Verfasser*innen. Ob mit Schrägstrich, Doppelpunkt oder Binnen-I – wichtig ist, dass die Form einheitlich gehalten wird.
Gendern ja! Aber wie macht man’s richtig?
Falsch | Korrekt |
Friseur (m/w/d) | FriseurIn oder Friseur/in |
Salonleiterin | Salonleitung oder Salonleiter/in |
Fußpfleger | FußpflegerIn oder Fußpfleger/in |
Stylistin | Stylist (m/w) oder Stylist/in |
Barber | Barber (m/w) |
Friseurhilfskraft | Friseurhilfskraft (m/w) |
Färbemeister | FärbemeisterIn oder Färbemeister/in |
Coloristin | ColoristIn oder Colorist/in |
Falls ihr zum Thema Gendern noch Fragen habt und diesbezüglich Hilfe beim Formulieren eures Stelleninserates benötigt, dann kontaktiert uns. Wir sind euch gerne dabei behilflich.