Erhobene Corona-Daten müssen jetzt gelöscht werden
Seit 5.März 2022 ist die Maßnahmenverordnung vom 3.März 2022 zur Überprüfung der 3G Nachweise am Arbeitsplatz außer Kraft. Damit ist auch der Speicherung von Impf-, Genesungs- und Testnachweise der Mitarbeiter die rechtliche Grundlage genommen – sie müssen gelöscht werden. Eine Ausnahme gibt es… Kein Speichern ohne GrundPersonenbezogene Daten (also z.B. Kontaktdaten, 3G Nachweise) dürfen nach […]
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