Geringfügig beschäftigt und arbeitslos – ab 1.1.2026 weitestgehend abgeschafft
Geringfügig in der Arbeitslosigkeit wird ab 1. Jänner 2026 nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich sein. Worauf Friseurarbeitgebende jetzt achten müssen… Mit 1. Jänner 2026 wird der geringfügige Zuverdienst während Arbeitslosigkeit weitgehend abgeschafft. Nur vier gesetzliche Ausnahmen bleiben. Für Betriebe heißt das: Bestehende geringfügige Jobs von arbeitslos gemeldeten Personen müssen – sofern keine Ausnahme greift […]
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